23.12 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. Vr. XXVI 7288/25, Alois Moyzisch)

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Datum: 18. November 1925
Stempel: Landesgericht für Strafsachen
Seite von 1

Vr. XXVI 7288/25

Beschluss

Ueber die von Karl Kraus, Schriftsteller Wien III. HintereZollamtsstrasse 3, vertreten durch Dr. Oskar Samek, Rechtsanwaltin Wien I. Schottenring 14 gegen Emmerich Bekessy, Herausgeberder „Stunde und Börse“ und Dr. Fritz Kaufmann, verantwortli-cher Redakteur der „Stunde“ und unbekannte Täter wegen Ver-gehens der Ehrenbeleidigung erstatteten Anzeige und den daringestellten Antrag wird gemäss §§ 139ff. STPO. die Vornahme derHausdurchsuchung und die Beschlagnahme des etwa vorfindlichenTelegrammes aus Budapest mit dem inkriminierten Inhalte undErhebung des Absenders desselben in dem Redaktionslokale derStunde Wien IX. Canisiusgasse 8–10 angeordnet, weil das be-zeichnete Telegramm für die Untersuchung von Bedeutung seinkann.

Um die ehebaldigste Vornahme dieser Amtshandlung unterZuziehung des Vertreters des Privatanklägers wird die Polizei-direktion Wien (Presspolizeiliche Abteilung), der zugleichdie an die Parteien zuzustellenden Beschlussausfertigungen, derAkt Vr. XXVI 7288/25 und zwei Exemplare der beanständetenDruckschrift übermittelt werden, ersucht.

Wien, am 18. November 1925.Dr. Moyzisch

Herrn Dr. Oskar Samek R.A. Wien