23.34 Zeugenvernehmungsprotokoll von Imre Falus beim Strafbezirksgericht Budapest

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 30. Juni 1926
Seite von 2

U I 14/26

Zeugenvernehmungsprotokollaufgenommen in der Strafsache gegen Dr. Friedrich Kaufmann we-gen des Vergehens in Pressachen beim kgl. Strafbezirksgerichtein Budapest am 30. Juni 1926.

Gegenwärtig: Die Gefertigten.

Der erschienene Zeuge gibt nach Vorhalt des § 210 St.P.O. auf die an ihn gerichteten Fragen Folgendes an:

Dr. Emerich (Imre) Falus, 26 Jahre alt, in Miskolcz geboren, inBudapest wohnhaft, led. mos. Konfession, Rechtspraktikant, zumBeschuldigten nicht verwandt und nicht verschwägert hat keinenSchaden erlitten.

Nach Vorhalt des § 208 St.P.O. Ich will aussagen.

Im Oktober 1925 hat mich Geza Bekeffi, welcher Budapester Redak-teur der „Die Stunde“ ist, darum ersucht, in der Strafsachedes Emerich (Imre) Bekesi, welcher Wiener Redakteur der „Die Stunde“ ist,zu intervenieren. Ich soll insbesondere feststellen, welche undwas für Sachen gegen ihn im Zuge sind und in welchem Stadiumsich dieselben befinden. Gleichzeitig hat er mir einige Zahlender Polizei bezgl. der Angelegenheiten Emerich (Imre) Bekesy übergeben. Ich habe auch bei der Staatsanwaltschaft interveniertund habe die seit dem Jahre 1915 gegen Bekesi anhängig geworde-nen Zahlen mir aus dem Hauptregister ganz auf die vorgeschriebe-ne Art herausgeschrieben. Die Ausfolgung der gegen Bekesi an-hängigen Akten habe ich nicht verlangt, einen Bestechungsversuchhabe ich nicht begangen. Ich war zu dieser Zeit Stellvertreterdes Rechtsanwaltes Dr. Miksa Rosenberg und habe als solcher in-terveniert, obwohl ohne sein Wissen, weil dieser zu dieser Zeitin Wien gewesen ist und hat er vom Auftrage und nach Erscheinendes angeklagten Artikels im Laufe unseres Telefongesprächesdavon Kenntnis erlangt.

Nach Vorlesung und Richtigbelassung gefertigt.

Dr. Emerich (Imre) Falus m.p.

Der Zeuge hat nach erfolgter gesetzlicher Belehrung dengesetzlichen Eid geleistet.Beschluss:Das kgl. Gericht übersendet das aufgenommene Protokoll mitallen Akten dem ersuchenden Gerichte zurück.

G.u.G. Unterschrift.Unterschrift.