23.36 Antrag auf abgesonderte Führung eines Strafverfahrens (Landesgerichts für Strafsachen Wien I)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 9. Juli 1926
Seite von 2

G.Z. Vr XXVI 5730/25

An dasLandesgericht für Strafsachen IWIEN.

Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in WienIII. Hintere Zollamtstrasse No. 3,durch:

Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann, Redakteur inWien VIII. Florianigasse No. 56 wegen § 30 Pr.G.1 fach

Antrag auf abgesonderte Führung eines Strafverfahrens.

Mit Beschluss des Strafbezirksgerichtes I vom 3. Juli 1926 wurde ich zu Handen meines VertretersDr. Oskar Samek verständigt, dass der bei dem Straf-bezirksgerichte I in Wien anhängige Strafakt U I 14/26gegen Dr. Fritz Kaufmann, dem Landesgerichte für Straf-sachen Wien I zur Einbeziehung in den Vr XXVI 5730/26abgetreten wurde.

Ich beantrage hinsichtlich der in demAkte U I 14/24 inkriminierten strafbaren Handlung dasStrafverfahren abgesondert zu führen und diese Straf-sache wieder an das Strafbezirksgericht I zur Amtshandlung zurückzuleiten.

Die gemeinsame Führung dieser Strafsachemit der Strafsache Vr XXVI 5730/25 würde eine erheblicheVerzögerung des Verfahrens in meiner Strafsache mitsich bringen. In dieser Angelegenheit sind die Beweis-aufnahmen bereits soweit gediehen, dass mit einem Urteils-spruch vorgegangen werden kann.

Wie aus dem Akte hervogeht, ist zu er-warten, dass die Einvernahme des Dr. Falus in Budapest am 30.6.stattgefunden hat und in den nächsten Tagen das Protokollüber diese Aussage nach Wien einlangt. Dagegen hat sichin dem Akte Vr XXVI 5730/26 der Beschuldigte Dr. FritzKaufmann und auch der Zweitbeschuldigte Emmerich Bekessy die Verantwortung für die Hauptverhandlung vorbehalten. Es ist nichtabzusehen, welche Anträge von den Beschuldigten gestelltwerden können und wie hiedurch das Verfahren hinausge-schoben wird. Der Antrag auf abgesonderte Führung derStrafsache U I 14/26 des Strafbezirksgerichtes I istdaher begründet.

Karl Kraus.

Betrifft: KrausStunde (Dr. Fritz Kaufmann § 30 PG.) expediert am 9. Juli 1926.