125.13 Brief Verlag Die Fackel an Frankfurter Städtisches Schauspielhaus
Materialitätstyp:
- Durchschlag
Sender
Verlag Die Fackel (Wien)Hintere Zollamtsstraße
III., Landstraße
Empfänger
An: die | Städtischen BühnenHochstrasse Nr. 46
Frankfurt a.M.
Ich bestätige Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 26. Juli1929. Die Rücksendung des unterfertigten Gegenexemplares Ihres Ver-trages stösst auf folgende Schwierigkeiten. Der Verlag der Fackel ge-hört der Vereinigung der Bühnenverleger nicht an, da er lediglich dieWerke des Herrn Karl Kraus vertreibt, im technischen Sinn also einemSelbstverlag gleichkommt, da Herr Kraus auch alleiniger Inhaber desVerlags der Fackel ist. Infolgedessen muss die Bestimmung des § 8entfallen, bis auf den ersten Satz des zweiten Absatzes, der folgen-dermassen zu modifizieren wäre: „Die vertragsschliessenden Parteienunterwerfen sich den Bestimmungen des zwischen den Mitgliedern desBühnenvereines, dem Verbande deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnen-komponisten E.V. und der Vereinigung der Bühnenverleger vereinbarten‚Allgemeinen Bestimmungen für den Geschäftsverkehr‘, deren Inhalt ei-nen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages bilden soll.“
Ferner müsste als § 9 die im vom Verlag der Fackel eingesen-deten Vertrag vom 17. Mai 1929 enthaltene Bestimmung aufgenommen werden,dass die Kürzungen des Buches für die Bühnenfassung nach Genehmigungdurch den Autor erfolgt.
Ich ersuche Sie also, mir, falls Ihnen der am 17. Mai 1929eingesendete Vertrag in seinen Nebenbestimmungen zu dürftig erscheint,einen nach Ihrem Formular verfertigten Vertrag unter Berücksichtigungder erwähnten zwei Punkte einzusenden.
Hochachtungsvoll
Rekommandiert
Kraus – Frankfurter städt. Bühnen expediert am 30. Juli 1929