125.149 Beschluss des Landesgerichts für Z.R.S. Wien (G.Z. 7 Cg 322/32, Oberlandesgerichtsrat Rudolf Chamrath)
Materialitätstyp:
- Durchschlag
7 Cg 322/3219
Beschluss.
In der Rechtssache Verlag „Die Fackel“ widerdie Stadt Frankfurt a/Main wegen Feststellung undRM. 2.000.– wird die klagende Partei verständigt,dass die für den 1. August 1933 anberaumte Beweis-tagsatzung vor dem Amtsgerichte Berlin-Mitte entfällt,weil der Zeuge Ihle unter der angegebenen Adressenicht zu ermitteln ist.
Landesgericht für ZRS. Wien Abt. 7, am 22.7.1933.Schweitzer
Kraus – Frankf. städt.Bühnen27. JULI 1933