128.2 Berichtigungstext

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 16. Mai 1929
Seite von 2

Sie schreiben: „Wie Johannes Steiner (Alberttheater) nach dem 2. Aktmitteilte, ist die Aufführung von der zuständigen Behörde nur unterder Bedingung gestattet worden, dass der 3. Akt (Pariser Leben be-titelt) wegbleibt.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist, dassJohannes Steiner mitgeteilt hat, dass der 3. Akt ausgelassen wurde,weil eine Person, die sich in einer Figur dieses Aktes zu erkennenglaubte, eine einstweilige Verfügung angedroht hat. Wahr ist, dassdie zuständige Behörde keinerlei Bedingung gestellt hat.

Es ist unwahr, dass der Rednerdann noch den Aufsatz einestschechischen Sozialdemokraten vorlas, eine Art Verherrlichung dersozialdemokratischen Ideale, eine Sache, die mit dem Stück gar nichtszu tun hatte“. Wahr ist, dass er den Aufsatz eines deutschen Sozial-demokraten aus der Tschechoslowakei zitiert hat. Wahr ist, dass die-ser Aufsatz nicht die sozialdemokratischen Ideale verherrlicht, son-dern den Kampf des Autors der „Unüberwindlichen“ bespricht und un-mittelbar an den Stoff des Stückes anknüpft.

Es ist unwahr, dass das Stück seinen Hauptinhalt aus ein-seitigen Zeitungsberichten schöpft. Wahr ist, dass es seinen Haupt-inhalt aus dem persönlichen Erlebnis des Autors mit dem Wiener Polizei-präsidenten schöpft.

Es ist unwahr, dass es sich in dem Stück um die blutigen Vor-gänge Mitte Juli 1927 handelt, „bei denen 80 Menschen erschossen wurden“.Wahr ist, dass in dem Stück davon die Rede ist, dass die Wiener Polizei neunzig Menschen erschossen hat.

Sie schreiben: „Die Wiener Polizei und ihr Präsident werdenin dem Stück jämmerlich mitgenommen, so dass man recht wohl begreift,dass mit Rücksicht auf Oesterreich das Stück überall verboten wurde“.Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist, dass das Stück mit Rücksicht aufOesterreich nirgendwo und niemals verboten wurde.

Betr. KrausChemnitzer Tageblatt undAnzeigerexp. am Mai 1929.