136.3 Aufführungsvertrag zwischen Verlag Die Fackel und Volksbühne Berlin

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 27. August 1929
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Aufführungsvertrag.

Zwischen dem Verlag „Die Fackel“, Wien einerseits und der Volksbühne,Theater am Bülowplatz (nachstehend Bühnenleitung genannt) andererseitsist folgender Vertrag abgeschlossen worden:

§ 1 Uebertragung des Aufführungsrechtes.

Der Verlag überträgt der Bühnenleitung die Berechtigung,das WerkDie Unüberwindlichen von Karl Kraus in der Volksbühne, Theater am Bülowplatz, Berlin zur Aufführung zu bringen

§ II Aufführungspflicht

Die Bühnenleitung verpflichtet sich, das Werk in obengenann-tem Theater in der obengenannten Stadt zur Aufführung zu bringen

§ III Aufführungstermin

Die Bühnenleitung verpflichtet sich, das Werk bis spätestensam 1. Januar 1930 zur ersten Aufführung zu bringen, jedoch nicht in derZeit vom 10.–22. Dezember.

§ IV Urheberanteil

Die Bühnenleitung zahlt für die Ueberlassung des in § Igenannten Werkes von der Bruttoeinnahme einen Urheberanteil von 10 %.

§ V Abrechnung

Die Abrechnung der sich aus § IV ergebenden Beträge erfolgtmonatlich und zwar spätestens bis 10. des darauf folgenden Monats an denVerlag „Die Fackel“, Wien III, Hintere Zollamtstr. 5

§ VI Dauer des Vertrages:

Der Vertrag ist bis zum 1. Januar 1931 abgeschlossen.

§ VII Besondere Bestimmung

Sollten gegen die Aufführung des Stückes von irgend einerdritten Seite juristische Schritte unternommen werden, so verpflichtetsich die Bühnenleitung, diese Ingerenzen nicht hinzunehmen, sondern sichmit den entsprechenden juristischen Schritten zu wehren.

§ VIII

Falle einer der beiden Vertragsteile eine Bestimmung diesesVertrages gröblich verletzt, hat der vertragsuntreue Teil dem andereneine Vertragsstrafe von Mk. 600.– (sechshundert Mark) zu zahlen, ohnedass die Pflicht zur Vertragserfüllung erlischt.