142.14 Antrag auf Verlängerung der Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung (Handelsgericht Wien I)

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 23. Juni 1930
Stempel: Handelsgericht Wien
Seite von 2

1 Cg 110/30

An dasHandelsgericht,Wien.

Klagende Partei: Karl Kraus, Schriftsteller in WienIII., Hintere Zollamtsstraße Nr. 3 durch:Dr. Oskar Samek,RechtsanwaltWien I., Schottenring 14

Beklagte Partei: Th. Knaur Nachf., Verlag, Berlin W.50,Pragerstraße 14,durch:Dr. Alfred Seiller,RechtsanwaltWien I., Esslinggasse 5 Dr Alfred Seiller

wegen Veröffentlichung und Zahlung eines Betrages von Mark 10.000.–Streitwert S 16.970.–

Antrag auf Verlängerung der Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung.

2fach, 1 Rubrik.

Zur Erstattung der Klagebeantwortung wurde mireine am 24. Juni 1930 endigende Frist erteilt.

Vor Ausgang dieser Frist sehe ich mich genötigt,um eine Verlängerung derselben um 4 Wochen anzusuchen.

Ich begründe dieses Ansuchen damit, daß die zurErstattung der Information in Betracht kommende Person unsererFirma geschäftlich verreist war und die Erteilung derInformation zu der Klagebeantwortung an unseren Anwalt natür-lich nur schriftlich geschehen kann, was verschiedeneRückfragen notwendig macht.

Es war daher noch nicht möglich, unseren Anwalt in allen Punkten vollständig Information zu erteilen.

Dies erscheint aber in dem vorliegenden Falle umsowichtiger, als es sich für uns um eine äußerst schwerwiegendeAngelegenheit handelt.

Ich stelle daher denAntrag mir zur Erstattung der Klagebeantwortung eine weitereFrist von 4 Wochen zu bewilligen.

Th. Knaur Nachf.

1 Cg 110/30 3

Beschluss.

In der Rechtssache der klagenden Partei Karl Kraus,Schriftsteller in Wien, III., gegen die beklagte ParteiTh. Knaur Nfg. Verlag, Berlin, wegen Veröffentlichung u.Zahlung wird die Frist zur Erstattung der Klagebeantwor-tung bis incl. 14. Juli 1930 (3 Wochen) verlängert.

Handelsgericht Wien, Abt. 1, am 23.6.1930.

[Unterschrift]

KrausKnaurVerlag 25. JUNI 1930