144.17 Entwurf eines Vertrages zwischen Karl Kraus und Anton Schroll & Co. G.m.b.H.

Schreiberhände:

  • schwarze Tinte
  • Frieda Wacha, Bleistift

Materialitätstyp:

  • Typoskript mit handschriftlichen Überarbeitungen
  • Typoskript mit handschriftlichen Annotationen
Datum: 20. April 1931
Seite von 3

Herrn Karl Kraus,

Wien.

Wir bestätigen, dass zwischen Ihnen und uns folgende Verein-barungen getroffen wurden, deren Rechtsverbindlichkeit wir zugleichfür unsere beiderseitigen Rechtsnachfolger anerkennen und als derenErfüllungsort Wien gilt.

1.) Sie übergeben uns und wir übernehmen die von Ihnen ge-machte und herausgegebene Auswahl aus den 12 Büchern von Peter Alten-berg, die unter dem Titel

Buch der Bücher Peter Altenbergs

erscheinen soll und die mit allen ihr anhaftenden Verlagsrechten inunseren Verlag übergeht.

2.) Die Genehmigung zur Herausgabe dieses Buches durch denVerl a e ger Peter Altenbergs, d. Firma S. Fischer Verlag in Berlin, ist durch die beiIhrem Rechtsanwalt Herrn Dr. Oskar Samek erliegende Korrespondenzgewährleistet.

3.) Das Werk soll im Format der von Peter Altenberg selbstveröffentlichten Auswahl erscheinen und einen Umfang von höchstens650 Seiten haben. Als Einleitung erscheint Ihr Gedicht „Peter Alten-berg“, als Abschluss die Rede am Grabe des Dichters. Am Beginn desBuches soll eine noch zu beschaffende Photographie Peter Altenbergs,am Schluss eine Aufnahme des von Adolf Loos herrührenden Grabsteinesreproduziert werden.

4.) Das druckfertige Manuskript haben wir bereits von Ihnen er-halten. Sie verpflichten sich die Korrekturen jeweils umgehend zuerledigen, (sodass der Band spätestens im Anfang September d.J. erscheinenkann.) (Verfasserkorrekturen bis zur Höhe von 10% der Satzkosten trägtder Verlag. Die Kosten, die eine Ueberschreitung dieser Korrekturensind, sind wir berechtigt vom Honorar in Abzug zu bringen.)

5.) Die Bestimmung der Auflagenhöhe sowie die Festsetzung undVeränderung des Ladenpreises und alle übrigen geschäftlichen Massnah-men bleiben uns überlassen. Die erste Auflage wird mit 6000 Exemplaren

in Aussicht genommen. Wir sind berechtigt für die üblichen Rezen-sions- und Freiexemplare bezw. Defekte etc. einen Zuschuss bis zurHöhe von 10% der Auflage honorarfrei herzustellen. Ein Nachweisüber die bestimmungsgemässe Verwendung dieser Exemplare obliegtuns nicht.

6.) Als Honorar erhält die Kinderschutz- und Rettungsgesell-schaft in Wien (Präsident Graf Zedwitz) 10% vom Ladenpreis des bro-schierten Exemplares. Abrechnung erfolgt jährlich im September Sie verzichten auf ein Honorar für d er ie Herausgeber-?arbeit. Von der ersten Auflage erhalten Sie 25 Freiexemplare, von je-der weiteren Auflage 15 Exemplare.

7.) Sie verpflichten sich Es bleibt Ihnen überlassen , vor Veranstaltung einer neuen Auf-lage das Werk einer Durchsicht zu unterziehen. Sollten Sie die Durch-sicht nicht selbst übernehmen wollen oder durch Krankheit, Tod etc.verhindert sein, so sind wir berechtigt das Buch in der Form derletzten Auflage wieder zu drucken.

8.) Das Recht zur Veranstaltung fremdsprachiger Ausgaben,vergeben wir im Einverständnis mit Ihnen, bezw. d em Verlag Peter Firma Altenbergs S. Fischer Verlag in Berlin. Das dafür erzielte Autorisations-?honorar wird in drei gleiche Teile geteilt, von denen einen Teildie Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft, den zweiten der VerlagS. Fischer in Berlin und den dritten wir erhalten.

ANTON SCHROLL & CO., GES.M.B.H.