146.35 Mitteilung Obergerichtsvollzieher […] Schulze an RA Botho Laserstein
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D. R. II Nr. 72 anzugeben. Berlin, den 5.4.1931
In Zwangsvollstreckungs-Sachen ./. Aufrichtsende ich Ihnen in der Anlage den Schuldtitel mit dem Bemerken zurück,daß die Zwangsvollstreckungfruchtlos ausgefallen ist, da SchuldnerPfandobjekte nicht besitzt.
Gebühren und Auslagen Rmk. 5,35. erlaube ich mir durch Nachnahme zuentnehmen.
Ich habe zwei Mal versuchtund aufgepasst. Daselbstwerden vor der Vorstellungnur Karten von Volksbühne umgetauscht. Die Angestelltenhaben bereits seit Monaten kein Gehalt
HochachtungsvollSchulzeObergerichtsvollzieher