164.7 Brief Samek an RA Willy Katz

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 25. August 1931
Betreff: Kraus – Berliner Tageblatt | und Emil Ludwig.
Diktiersigle: Dr.S./K.

Empfänger

An: Herrn | Dr. Willy Katz, Rechtsanwalt
Friedrichstrasse 204
Berlin, SW 68
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Ich bestätige Ihnen mit bestem Dank die Abschrift-en des gegen Hildenbrand eingereichten Strafantrages und dergegen Emil Ludwig erhobenen Privatanklage. Ich habe davon HerrnKraus an seinen Urlaubsort berichtet und auch die Anfrage weiter-geleitet, ob der Verleger Rowohlt mitzuverklagen ist. Nach Einlan-gen der Antwort des Herrn Kraus werde ich Ihnen weiter berichten.

Ich persönlich habe gegen die Anklage des Verle-gers Rowohlt das Bedenken, dass er mit Leichtigkeit sagen kann,von einem Autor wie Emil Ludwig ein Buch ungelesen zum Druck ge-geben zu haben, was dann zu seinen Freispruch wenigstens nachösterreichischem Gesetze führen müsste, da die Ehrenbeleidigungein Delikt ist, das dolus voraussetzt.

Ich pflege aus diesem Grunde, wenn ich eine anderePerson als den Beleidiger mitverklage, ein Vorverfahren einleitenzu lassen, um ihre Aussage noch vor Erhebung der Anklage zu erfah-ren. Wenn sie aber die Aussage verweigert, so erhebe ich die Ankla-ge nur in dringenden Fällen, um nicht Herrn Kraus oder einen an-deren Klienten der Gefahr der Kostenersatzpflicht auszusetzen.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mirmitteilten, wie nach deutschen Gesetzen das Delikt behandeltwird und was Sie in solchen Fällen zu tun pflegen.

Mit vorzüglicher kollegialerHochachtung

Betr: KrausBerliner Tageblatt und Emil Ludwig.