190.12 Mitteilung von Herrn K. [Aktennotiz eines Telefonats der Kanzlei Samek mit Kraus]

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 5. März 1934
Seite von 2

(Prag Palace Hotel, Panska)

Mitteilung von Herrn K.:

Bitte Dr. S. mit meinen besten Grüßen zu sagen, daß seine Mitteilungleider unklar oder unvollständig ist. Welche der beiden Verhandlun-gen? Nicht mitgeteilt, ob beide, d.h. vereinigt. Die Frage, ob ichnoch etwas dem Dr. Wolf mitzuteilen habe, läßt darauf schließen, daßes beim Termin bleibt. Das ist doch unmöglich, da ich nicht anwesendbin, das heißt, wenn es sich um meine Klage handelt. Aber da ist wohlauch meine Anwesenheit erforderlich. Zustellung kann noch nicht un-terschrieben worden sein. Ich lasse Dr. S. bitten, mir darüber direktzu berichten und mitzuteilen, ob Abwesenheit nicht unter allen Um-ständen Vertagungsgrund bildet. Selbst wenn ich in Wien wäre, hätteich jetzt nicht die Nerven für diese Sache. Falls nicht vereinigtund meine Klage ohne mich verhandelt werden kann, wäre wohl zu erwä-gen, ob man aus dem Grunde der Abwesenheit nicht die Vereinigung er-zielen sollte. Oder hält Dr. S. (und Dr. W.) das für inopportun?

KrausDr. Smetana 5. MRZ. 1934