196.171 Übersetzung des Vergleichs

Schreiberhände:

  • Oskar Samek, Bleistift

Materialitätstyp:

  • Typoskript mit handschriftlichen Überarbeitungen
Datum: 12. November 1937
Seite von 4

Uebersetzung.

Die Parteien schliessen folgenden

Vergleich:

Der Angeklagte Josef Schramek und HerrVáclav Kovanda als Eigentümer und Herausgeber der Zei-schrift „Arbeiterzeitung“, die früher in Brünn herausgegeben wurde, verpflichten sich innerhalb einesMonates in der Zeitschrift „Arbeiterzeitung“, dienunmehr in Paris erscheint, auf eigene Kosten, mit dergleichen Type, mit welcher der inkriminierte ArtikelDer Racheakt der Polizei gegen Brauntal“ in der Num-mer vom 15.IX.1934 abgedruckt war, auf der gleichen Stel-le auf der vierten Seite folgendes zu veröffentlichen:

Erklärung.

Wir widerrufen mit Bedauern die Behauptungenüber Karl Kraus, welche wir in der Nummer 30 vom 15. Sep-tember 1934 der Zeitschrift ‚Arbeiterzeitung‘ in demArtikel ‚der Racheakt der Polizei gegen Brauntalund in dem Gedicht ‚Zeitgeister‘ ver-öffentlicht haben. Die Redaktion, Sonka.“

Gleichzeitig verpflichten sich beide AngeklagtenJosef Schramek und Hugo Sonnenschein den Nachfolgern des Privat-

klägers Karl Kraus, den Herren Rudolf, Josef und Dr. AlfredKraus zu Handen des Dr. Felix Gallia, Advokaten in Brünn,binnen 14 Tagen von der Rechtskraft dieses Vergleiches alsBeitrag zu den Kosten der Rechtsvertretung einen Betrag vonKč 2.500.–– zur ungeteilten Hand zu bezahlen.

Wenn die Veröffentlichung der obenerwähnten Erklärungnicht innerhalb der oben erwähnten einmonatigen Frist vonder Rechtskraft des Vergleiches erfolgt, sind die Nachfolgerdes Privatklägers berechtigt, sie in der gleichen Weise, wieoben festgesetzt, auf Kosten der Herren Josef Schramek undVáclav Kovanda im Prager Tagblatt zu veröffentlichen. DieserVergleich wird rechtswirksam, wenn er auch nicht von einemder Angeklagten oder Herrn Václav Kovanda mit Eingabe, diebis längstens 10. November 1937 bei diesem Gerichte einge-langt sein müsste, widerrufen wird.

Wird der Vergleich auch nur von einer der gerade an-geführten Personen widerrufen, tritt er überhaupt nicht inKraft.

Weiters erklärt der Verteidiger für den AngeklagtenJosef Schramek und in Vertretung des Václav Kovanda, dass fürden Fall, dass dieser Vergleich nicht rechtswirksam werdensollte, beide gerade angeführten Herren den Nachfolgern desPrivatklägers eine Satisfaction gleichen Wortlautes anbieten,wie die oben niedergelegte Erklärung, bis auf die Unter-schrift Sonka.

Nach Durchsicht gefertigt mit dem Bemerken,dass über Wunsch Dr. Gallias konstatiert wird, dassDr. Ečer durch seinen Substituten dieses Protokoll inVertretung beider Angeklagten und Václav Kovandas unterschreibt.

KrausArbeiter Ztg. 12. NOV. 1937