199.2 Gedächtnisprotokoll einer Beratung über einen Darlehensvertrag

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Datum: 13. Juli 1935
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Gedächtnisprotokoll.

Es erscheinen: 1.) Herr Dr. Oskar Samek, Rechtsanwalt,Wien, 14., Reindorfgasse 18,noe. des Herrn Karl Kraus,Wien, 4., Lothringerstrasse 8,

2.) Herr Dr. Fritz Siegel mit Vollmacht vom 13. Juli 1935 noe. der Fa. Jahoda & Siegel,Wien 3., Hintere Zollamtsstrasse 3,

und haben in Gegenwart der unterzeichneten Zeugen mündlichdie folgende Vereinbarung geschlossen:

I.

Die Fa. Jahoda & Siegel, vertreten durchHerrn Dr. Fritz Siegel, bekennt und bestätigt, vonHerrn Karl Kraus, vertreten durch Herrn Dr. Oskar Samek,den Betrag von S 10.000.– (Schilling zehntausend) istgleich Goldschilling 7.812.50 (Goldschilling siebentausend-achthundertzwölf 50/100) als Darlehen am heutigen Tagebar zugezählt erhalten zu haben.

II.

Die Fa. Jahoda & Siegel verpflichtet sich,diesen Betrag von Goldschilling 7.812.50 mit 6% jährlichzu verzinsen und in Vierteljahrsraten von Goldschilling781.25, welche derzeit Papierschilling 1.000.– sind,die erste Rate am 13. Oktober 1935, zurückzubezahlen. DieZinsen sind nach der Kapitalsrückzahlung stufenweise zuverrechnen und zu bezahlen.

III.

Für den Fall als die Fa. Jahoda & Siegel miteiner Quartalsrate in Verzug kommt, ferner wenn über ihrVermögen das Ausgleichsverfahren eröffnet werden sollte,ist der Gläubiger berechtigt, die ganze noch aushaftendeKapitalssumme samt Zinsen für fällig zu erklären.

IV.

Der Gläubiger ist jederzeit berechtigt, einenBetrag von Goldschilling 781.25, das sind derzeitPapierschilling 1.000.– vorzeitig rückgezahlt zu verlangenund ist die Zahlung dann binnen acht Tagen zu leisten.

V.

Der Fa. Jahoda & Siegel steht jederzeit dasRecht zu, das Kapital und die Zinsen vorzeitig zurück-zubezahlen.

Wien, am 13. Juli 1935.

Johanna KönigWien III. Hintere Zollamtsstr. 3als Zeugin

Frieda WachaWien III. Bechardgasse 10als Zeugin