Am 22. Mai 1926 erschienen in der Kölner Woche ohne Erlaubnis und ohne Nennung des Autors 12 Aphorismen aus Kraus’ Sammlung Sprüche und Widersprüche. Oskar Samek kündigte der Kölner Woche an, dass er wegen Urheberrechtsverletzung Strafanzeige erstatten werde, wenn nicht binnen acht Tagen eine Geldbuße von 500 Reichsmark geleistet werde. Der verantwortliche Redakteur Michel Becker allerdings wies die Verantwortung von sich, da er erst vor kurzem die Schriftleitung der Kölner Woche übernommen habe. Das inkriminierte Heft habe noch sein Vorgänger Karl Peltzer zu verantworten. Da Peltzer nicht ausfindig gemacht werden konnte, wurde die Klage wohl wegen Aussichtslosigkeit eingestellt. Der genaue Ausgang ist aus der Akte nicht ersichtlich.
62.1 Zeitungsartikel aus: Kölner Woche, Nr. 46
22. Mai 1926
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
62.2 Brief Samek an Kölner Woche (verantw. Red. Michael Becker)
22. Juni 1926
62.3 Brief RA Johannes Zilkens und RA Heinrich Breuer an Samek
28. Juni 1926
62.4 Brief Samek an Bürgermeisteramt in Köln am Rhein
19. Juli 1926
62.5 Brief Ober-Bürgermeister (Städtisches Presseamt) an Samek
23. Juli 1926
62.5 Originalmappe Oskar Samek – Akt 62
22. Mai 1926
keine Orte
keine Klassifikation
keine Angaben
62.5 Aktenvermerk Oskar Samek – Akt 62
23. Juli 1926
keine Orte
keine Klassifikation
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