In einem Artikel des Wiener Mittagsblatts wurde über Kraus’ Prozess gegen die Städtischen Bühnen Frankfurt berichtet (s. Akte 125). Dieser Bericht entstellte nicht nur den Prozessverlauf, Kraus wurde darin auch der „üblen kommunistischen Propaganda“ bezichtigt. Kraus und Samek beantragten also die Einleitung von Vorerhebungen und die Vornahme einer Hausdurchsuchung wegen Beleidigung. Aufgrund der Art dieser Beleidigung sollte nicht nur der verantwortliche Redakteur bestraft werden, sondern auch der Schreiber dieses Berichts ausfindig gemacht und bestraft werden. Der weitere Verlauf dieser Angelegenheit ist aus der Akte nicht ersichtlich.
184.1 Antrag auf Vorerhebungen und Vornahme einer Hausdurchsuchung (Strafbezirksgericht I Wien)
15. Mai 1933