Angelegenheit, in der ein gewisser Edmund Stoll Kraus’ bekannte Heine-Polemik im Februar 1934 mit beleidigenden Randbemerkungen versehen hatte. Obwohl Stoll selbst das Dokument nicht aufgab, wurde es Kraus offenbar zugestellt. Kraus sah in den Randbemerkungen eine Ehrenbeleidigung und beantragte durch Samek Voruntersuchungen. Stoll wurde vom Linzer Bezirksgericht vernommen und gab zu Protokoll, dass er sich nicht schuldig bekenne, da er selbst ja nicht das Dokument an Kraus gesandt habe. Die Sache wurde offenbar nicht weiter verfolgt.
11. September 1935
200.2 Äußerung von Edmund Stoll (an das Bezirksgericht Linz)
14. September 1935