200.2 Äußerung von Edmund Stoll (an das Bezirksgericht Linz)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 14. September 1935
Seite von 2

Abschrift.

Dr. Ludwig Pramer Dr. Friedrich Kempf, Dr. Karl Brunhuemer Dr. Franz Pramer RechtsanwälteKanzlei: Schmidtorstrasse Nr. 4

Linz, am 14. September 1935

7 U 1329/35

Einlaufstelledes Landes- und Bezirksgerichtes Linz

Eingelangt am 14. Sep. 1935

An dasBezirksgerichtLinz.

In der Strafsache widerEdmund Stoll,Linz, Figulystrasse 37 durch: Dr. Ludwig Pramer RechtsanwaltLinz, Schmidtorstrasse 4.Telefon 5213

wegen Ehrenbeleidigung

gibt der Beschuldigte nachstehende

Aeusserung ab.

einfach, 1 Vollmacht

Ich habe bereits durch meinen Verteidiger beidem dortigen Gerichte angegeben, dass ich mich im Sinne der Anklagenicht schuldig erkenne und führe hiezu noch folgendes aus:

Richtig ist, dass ich seinerzeit die Kritik desKarl Kraus an Heinrich Heine mit Randbemerkungen versehen habe unddamit eigentlich die Kritik des Karl Kraus neuerlich kritisierthabe. Dies war im Feber 1934. Ich wollte ursprünglich die gegen-ständliche Kritik des Karl Kraus mit meinen Korrekturen und Randbe-merkungen an ihn übersenden. Durch einen mir nicht mehr erinner-lichen Zufall habe ich jedoch die gegenständliche Schrift versehenmit der Anschrift an den Privatankläger irgendwo liegen gelassenund scheinbar hat ein guter Freund für mich die Aufgabe besorgt,wobei er auch das Porto bezahlt hat. Dieser Geschäftsführer ohneAuftrag hat mir damit einen Dienst erweisen wollen, in Wirklich-keit hat er jedoch nicht in meiner Absicht gehandelt. Es stelltdaher meine Handlungsweise, insbesonder aber niemals die vorge-nommene Kritik eine Ehrenbeleidigung dar.

Edmund Stoll.