Ein Berichtigungsverfahren im Zusammenhang mit Kraus’ Prozess gegen den Sozialdemokrat (s. Akte 193): Kraus wurde in einem Artikel vom 8. Juni vorgeworfen, die Republik und die Arbeiterschaft angegriffen zu haben. Samek und Turnovsky entschlossen sich dazu, Klage einzubringen, obwohl Kraus wenige Tage nach dem Erscheinen des Artikels verstorben war. Der Entschluss wurde vor allem deshalb gefasst, weil die Redaktion auf einen Brief Heinrich Fischers, der einen Widerruf der ausgesprochenen Beleidigungen verlangte, nicht reagierte und weil ein Nachruf auf Karl Kraus neue Beleidigungen enthielt. Es kam im August 1936 zu einem Vergleich: die České slovo widerrief die Beleidigungen in einer Satisfaktionserklärung, übernahm die Kosten des Prozesses und zahlte einen Sühnebeitrag für die Arbeitslosen.
8. Juni 1936
202.2 Brief RA Johann Turnovsky an Samek
9. Juni 1936
202.3 Brief RA Johann Turnovsky an Samek
29. Juni 1936
202.4 Brief RA Johann Turnovsky an Samek
13. August 1936