4.5 Aktennotiz nach einer telefonischen Mitteilung von Kraus

Schreiberhände:

  • Frieda Wacha, Bleistift

Materialitätstyp:

  • Manuskript
Datum: 3. Januar 1923
Seite von 2

Es wäre schon gut, auch Straf-antrag wegen zweimaliger Verletzungdes § 23 zu stellen, weil ja das Vor-gehen des Blattes zu frech ist.

Für die Klage gegen das 8 Uhr-Blatt wird Herr Dr. Samek gewißbeachten, ein wie großer Unterschiedes in der Sache ist, wenn die un-wahre Behauptung: bekanntlich ist verboten worden, citiert ist vorder Entgegnung, daß nichts verbotenund nichts bekannt ist – oderwenn bloß die Entgegnung, daßnichts davon bekannt ist etc.gedruckt wird. Es ist ganz klar,daß sich das Blatt über die Unan-nehmlichkeit hinüberschwindelnwollte, das freche „bekanntlich“ indiesem entkräftenden Zusammenhangwiederholen zu müssen. Die Blätter wollen

eben nicht nur den § 26,sondern auch den § 23 sabotieren.