13.2 Antrag auf Einleitung von Vorerhebungen gegen unbekannte Täter wegen Übertretung des § 45 Urheberrechtsgesetz (Strafbezirksgericht I Wien)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 23. April 1925
Stempel: Strafbezirksgericht I
Seite von 4

An dasStrafbezirksgericht IWien.

Privatankläger: 1.) Marie Turnowsky, Kaufmannsgattin, Wien, IV.Gusshausstrasse 20,2.) Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3,beide durch:

wegen Uebertretung des § 45, Zahl 3 Urheberrechtsgesetz.

1 fach,2 Beilagen,2 Vollmachten.

Antrag auf Einleitung von Vorerhebungen gegen unbekannteTäter.

In der Nr. 610 des 3. Jahrganges der Zeitung „DieStunde“ vom 20. März 1925 ist auf der ersten Seite ohneunsere Zustimmung ein uns darstellendes, durch Retuschierungentstelltes Photographieporträt veröffentlicht und in Vertriebgesetzt worden.BEWEIS: Die Nr. 610 der Zeitung „Die Stunde“. Beilage /Aein Abzug des Photographieporträts, Beilage /B.

Hiedurch wurde von einem unbekannten Täter die Ueber-tretung des § 45 Zl.3 des Urheberrechtsgesetzes begangen.

In einem gleichzeitig überreichten Schriftsatze er-heben wir gegen den verantwortlichen Schriftleiter der „Stunde welcher am Tage des Erscheines der Nr. 610 Dr. Marc Siegelberg,Wien I. Wipplingerstrasse 32, war die Privatanklage wegen Ver-nachlässigung der pflichtgemässen Obsorge, gemäss 30, Abs. 1 desPressgesetzes, für den Fall als das Vorerhebungsverfahren nichtermitteln sollte, wer der Verfasser des in der Stunde erschie-nenen Artikels war.

Wir bitten zur Ermittlung des Verfassers Vorerhebungeneinzuleiten und beantragen1.) die Vernehmung Dris. Marc Siegelberg, Wien I. Wipplinger-strasse 32,2.) die Vernehmung der Geschäftsführer der Firma „Klischeefür Industrie“ Gesellschaft m.b.H. Wien III. Hauptstrasse 9 Anton Sztranyak und3.) Ferdinand Hofbauer.

Insbesondere die Letzteren, in deren Unternehmen dasKlischee hergestellt wurde, mögen darüber befragt werden, vonwem sie den Auftrag zur Herstellung des Klischees und zurVornahme der entstellenden Retuschierungen erhalten haben.

Wenn diese Personen als Täter nicht in Betracht kommen,sondern nur untergeordnete Personen gewesen sein sollten, die

einen erhaltenen Auftrag weitergegeben haben, so bitten wirdiese über Ihre Auftraggeber zu vernehmen.

Marie Turnowsky.Karl Kraus.

Kraus Stunde.23.IV.25