13.3 Protokoll einer Zeugeneinvernahme (Strafbezirksgericht I Wien, G.Z. U XII 1902/25)

Materialitätstyp:

  • Manuskript
Datum: 4. Mai 1925
Seite von 3

4.V.1925Zeugenvernehmung.10 Uhr

Name: Anton Sztranyak 38 J.Wien r.k.verh.ChemiegraphIII. Hauptstr. 9

Wir bekamen von der TageszeitungDie Stunde“ d. Auftrag nach einem unsgleichzeitig übermittelten Druck ein Klischeeherzustellen. Der Auftrag wurde bestellungs-gemäß ausgeführt, ohne daß in unseremUnternehmen eine Veränderung an d. Bildevorgenommen worden wäre.

Wer hinter d. Stunde als pers.haftender Auftragserteiler gestandenwar, ging aus diesem nicht hervor.Anton Sztranyak e.h.

Ferdinand Hofbauer, 40 J. Wien, r.k. verh.Chemiegraph XVI. Koflerpark No 12.

Der Zeug. gibt an: Ich weiß, daßvon d. P.A. in der „Stunde“ zwei Bildererschienen sind u. zwar ein entstellen-des u. dann einige Zeit später

dieses entstellende u. ein richtigesin einem Klischee zusammen.

Das Klische d. entstellendenBildes – demnach das ersterschienene –wurde nicht in unserem Unternehmen angefertigt, wohl aber das zweite,das beide Bilder enthält.F. Hofbauer e.h.

Zeugenvernehmung1.V.25 Beginn 9h50

Dr. Marc Siegelberg 30. J.Lodcz.,mos.verh.RedakteurVII. Kircheng. 25 E.d. § 153 St.P.O.

Unter Bedachtnahme auf § 153 d. St.P.O. will ich die an mich gerichteteFrage, wer den Auftrag zurEinschaltung des Bildes erteilt hat,nicht beantworten, zumal gegenmich in dieser Angelegenheitwegen Übertretung des Preßges.ein Verfahren läuft.

Dr. Marc Siegelberg e.h.