15.2 Antrag von Karl Kraus und Richard Lányi auf Einleitung von Voruntersuchungen gegen unbekannte Täter wegen Vergehens gegen § 44 und 45 des Urheberrechtsgesetzes (Landesgericht für Strafsachen I Wien)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 17. Juni 1925
Stempel: Strafbezirksgericht I
Seite von 2

An dasLandesgericht für Strafsachen IWien.

Privatankläger: 1.) Karl Kraus, Schriftsteller in Wien III.Hintere Zollamtstrasse 3,2.) Richard Lanyi, Buchhändler in Wien I. Kärntner-strasse 44,beide durch:

wegen Vergehens des § 44 resp.Uebertretung des § 45 Abs. 3des Urheberrechtsgesetzes.

1 fach,2 Beilagen,2 Vollmachten.

Antrag auf Einleitung von Voruntersuchungen gegenunbekannte Täter.

Der Privatankläger Richard Lanyi ist mit Zustimmungdes Privatanklägers Karl Kraus der Besteller des unter /Abeigelegten Photographieportraits des Herrn Karl Kraus bei demAtelier Joel Heinzelmann in Charlottenburg, Hardenbergstrasse 24.Die Bestellung erfolgte gegen Entgelt. Das Bild wurde zu wohl-tätigen Zwecken vom Privatankläger Richard Lanyi verkauft. DasUrheberrecht an diesem Bilde stand Herrn Richard Lanyi zu.

In der Nr. 663 des 3. Jahrganges der Zeitung „Die Stunde“vom 26. Mai 1925 war auf der ersten Seite dieses Photographiepor-trait, unter Hinzufügung eines fremden Hintergrundes und einerFlasche Bitterwasser und eines Glases und Wegretuschierung derauf dem Originalportrait mitphotographierten Bücher, veröffent-licht und in Vertrieb gesetzt worden.

BEWEIS: Die Nr. 663 der Zeitung „Die Stunde“ Beilage /B,ein Abzug des Photographieportraits Beilage /AHiedurch wurde von einem unbekannten Täter das Vergehendes § 44 und die Uebertretung des § 45 Abs. 3 des Urheberrechts-gesetzes begangen.

Verantwortlicher Leiter der „Stunde“ war am 26. Mai 1925Dr. Fritz Kaufmann, Schriftleiter Wien I. Wipplingerstrasse 32.

Wir bitten zur Ermittlung des Schuldigen Voruntersuchun-gen einzuleiten und beantragen

I.) Die Vernehmung Dris. Fritz Kaufmann, Wien I. Wipplinger-strasse 32 als Beschuldigten und Abhörung desselben, ob er sichzur Veröffentlichung oder Verbreitung als Täter oder Mitschul-diger bekennt.

II.) Die Vernehmung der Geschäftsführer der Firma „Klischeefür Industrie“ Gesellschaft m.b.H. III. Hauptstrasse 9, AntonStraniak und Ferdinand Hofbauer, in deren Unternehmen das Klischeehergestellt wurde, darüber, von wem sie den Auftrag zur Herstellungdes Klischees und zur Vornahme der Verfälschungen und Retuschierun-gen erhalten haben.

Karl Kraus.Richard Lanyi.