18.7 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U I 231/25, Christoph Höflmayr)
Materialitätstyp:
- Manuskript
U I 231/25
B In der hg. Strafsache Karl Kraus gegen Robert Klebinder wegen§ 24 Press.Ges. wird das Verfahrengem. § 46 St.P.O. eingestellt.
Die Kosten des Strafverfahrenshat, unbeschadet eines getroffenenVergleiches, gem. § 390 St.P.O. der Priv.Ankl. zu tragen; dieselben sind einbringlich.
Gegen diesen Beschluß kann die Beschwer-de binnen 3 Tagen bei diesem Gerichte eingebracht werden.
Wien, am 10/XII 1925[Unterschrift]
Kraus – Stunde (Kleebinder)15.XII 25