Da die am 29. April 1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowsky (siehe Akte 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, fuhren Oskar Samek und Kraus fort, den verantwortlichen Redakteur der Stunde, Fritz Kaufmann, wegen Übertretung von § 24 P.G. zu klagen, d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Diese Klage wurde, da Kaufmann teilweise abwesend war, auf den ihn kurzzeitig vertretenden, verantwortlichen Redakteur Robert Klebinder ausgedehnt. Die Klage wurde aber zurückgenommen, da Klebinder nur gefälligkeitshalber und sehr kurz die Position des verantwortlichen Redakteurs übernommen hatte und von der Angelegenheit Kraus nichts wusste.
18.1 Privatanklage von Karl Kraus gegen Die Stunde (verantw. Red. Robert Klebinder) wegen § 24 Pr.G.
23. September 1925
28. Oktober 1925
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21. November 1925
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18.4 Brief Samek an Verlag Die Fackel
1. Dezember 1925
18.5 Brief Samek an Robert Klebinder
7. Dezember 1925
18.6 Zurücknahme der Privatanklage
9. Dezember 1925
18.7 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U I 231/25, Christoph Höflmayr)
10. Dezember 1925
10. Dezember 1925
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18.8 Originalmappe Oskar Samek – Akt 18
23. September 1925
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18.8 Originaldeckblatt Oskar Samek – Akt 18
23. September 1925
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