19.26 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U I 286/25/10, Karl Adam Fryda, Rat des Landesgerichts für Strafsachen)
Schreiberhände:
- Oskar Samek, Bleistift
Materialitätstyp:
- Durchschlag mit handschriftlichen Annotation
U I 286/2513
Beschluss
abgesonderte Führung der Strafsachen U I 286/25 und U IV 1734/25gem. § 57 St.P.O., da dies zur Vermeidung von Verzögerungen und Er-schwerungen des Verfahrens dienlich scheint, umsomehr, als voraus-sichtlich in aller Kürze zu terminierende Strafverfahrens zuU I 287/25 als Verfahren in Preßsachen Vertretungskosten in dreifacherHöhe des Normalsatzes auflaufen lässt, die im Falle einer Einbeziehungdem zu U IV 1734/25 unterliegendem Teile seinerzeit aufzulastenunbillig erschiene.
Wien, am 27. März 1926[Unterschrift]
Nach dem Erscheinen der Notitz offiziell und mit Kenntnis des Publikumseine artig essen lange
Kraus – Kuh 1.II.26