23.26 Antrag auf Richtigstellung des Verhandlungsprotokolls (Strafbezirksgericht I Wien)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 8. März 1926
Stempel: Strafbezirksgericht I
Seite von 3

U I 14/26

An dasStrafbezirksgericht IWIEN.

Privatankläger: Karl Kraus,durch:

Beschuldigter: Dr. Fritz Kaufmann.

wegen § 30 P.G. 1 fach

Antrag auf Richtigstellung des Verhandlungs-protokolles.

In dem Verhandlungsprotokolle vom 28. Jänner 1926 ist irrtümlicherweise die Stellung der Beweisanträge undder Zusammenhang dieser Anträge durcheinandergeworfen worden.

Das Verhandlungsprotokoll lautet:Zur Erbringung des Wahrheitsbeweises für die inkri-minierten Aufsätze beantrage ich die Vernehmung des Dr. MiksaRosenberg, Bpest, Rakoczistrasse 70 und des Geza Bekefy, Bpest,Bankstrasse 5 als Zg. zu vernehmen und zw. insbes. auch darüberwer den Auftrag zur Akteneinsicht gegeben und wer an dieserein Interesse habe.

Weiters wird beantragt von der OberstadthauptmannschaftBpest. die Leumundsnote und Strafkarte des Dr. Miksa Rosenberg einzuholen.

Ferner beantrage ich Anfrage an die Staatsanwaltschaft,an das Landesgericht und an die Stadthauptmannschaft Bpest. darü-ber, ob einem dieser Aemter etwas bekannt ist, dass jemand aufunlauterem Wege versuchte gegen Emmerich Bekessy lautende Aktenin die Hände zu bekommen, insbes. ob diesbezgl. eine Anzeigeerstattet oder eine strafgerichtliche Aktion eingeleitet wurdeund ob bekannt ist, dass diese Aktenbeschaffung im Auftrage desP.A. erfolgte.

P.A.-Vertreter beantragt die Abweisung des Antrages aufVernehmung der Zg. Bekefy und Rosenberg und auf Beischaffungvon Strafkarte und Leumundsnote des Letzteren wegen Unerheblich-keit, schliesst sich aber dem Antrage auf die vom Besch. beantrag-te Anfrage an ung. Behörden an.

In Wirklichkeit hat sich Dr. Kaufmann zu einem Wahrheits-beweis bereit erklärt und angeführt, er könne wohl nicht beweisen,dass Herr Kraus jenem Dr. Rosenberg eine Vollmacht gegeben habe,wohl aber wolle er beweisen, dass sich Dr. Rosenberg auf eineVollmacht des Herrn Karl Kraus berufen habe. Zur Einbringung die-

ses Beweises beantragte er die Vernehmung des Dr. MiksaRosenberg und des Geza Bekefy. Auf die Einwendung desKlageanwaltes, dass dieser Beweisantrag nicht zuzulassensei, weil nach der eigenen Behauptung des Beschuldigten einZusammenhang zwischen Kraus und dem was Dr. Rosenberg getan haben soll gar nicht hergestellt wäre, erwiderte derBeschuldigte, er wolle mit Hilfe des Dr. Rosenberg einenZusammenhang herstellen. Erst als der Richter beschloss,diese vom Budapester Gerichte einvernehmen zu lassen, bean-tragte der Privatanklägervertreter und nicht der Beschuldigte die Anfrage an die Staatsanwaltschaft, an das Landesgericht und an die Stadthauptmannschaft darüber, ob einem dieserAemter bekannt sei, dass jemand auf unlauterem Wege versuchtegegen Emmerich Bekessy lautende Akten in die Hand zu kommen,insbes. ob diesbezüglich eine Anzeige erstattet worden sei,strafgerichtliche Aktionen eingeleitet wurden und ob bekanntsei, dass diese Aktenbeschaffung im Auftrage des Privatanklägers erfolgte. Diesem Antrage hat sich dann der Beschuldigte ange-schlossen. Die Anträge des P.A.Vertreters erfolgten deshalb, weildie vollständige Unrichtigkeit und Erdichtung der behauptetenAktenbeschaffung durch Dr. Rosenberg dargetan werden sollte.

Ich beantrage daher die Richtigstellung des Verhandlungs-protokolles.

Weiters beantrage ich die Ergänzung des Verhandlungs-protokolles dahin, dass der Beschuldigte behauptet hatte, Dr.Miksa Rosenberg sei wegen Veruntreuung diszipliniert worden.

Karl Kraus.