23.44 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. U I 224/26, Robert Schneeweiß)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 5. Januar 1927
Seite von 2

U I 224/26Landesgericht für Strafsachen Wien I Bl XV /26 38

Beschluss:

Das Landesgericht für Strafsachen Wien I hat heute in nicht öffent-licher Sitzung nach Anhörung des Staatsanwaltes die vom Angeklagten wegen des Ausspruches über die Strafe ergriffene Berufung gegen dasUrteil des Strafbezirksgerichtes I in Wien vom 2.XII.1926 U I224/26/33 insoferne Dr. Fritz Kaufmann wegen der Uebertretungnach § 30 Pressges. nach § 43 Abs. 2 Pr.G. das Urteil binnen 14 Tagenin der Zeitung „Pester Lloyd“ zu veröffentlichen, verpflichtet wurde,als unbegründet zurückzuweisen befunden und zwar in der Erwägung,dass es bei dem unzweifelhaften Umstande der Verbreitung des belei-digenden Artikels in Budapest gerechtfertigt erscheint, dass dem Privat-ankläger die ihm gebührende Sühne auch durch Veröffentlichung nichtnur in der „Stunde“, auf deren Verbreitung dem Angeklagten möglicher-

weise eine Ingerenz zusteht, sondern auch in einer hievon unab-hängigen Budapester Zeitung geboten werde.Wien, am 5. Jänner 1927.

Kahlert

KrausStunde 17. Jan. 1927