27.15 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U XII 1761/26, Karl Korst)

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Datum: 27. Oktober 1927
Stempel: Strafbezirksgericht I
Seite von 2

Pr.Ankl.: Karl Kraus Beschuldigter: Ernst Ely wegen §. 45 U.G.

U XII 1761/26.

Beschluss.

Die gem. § 390 StPO vom P.A. dem Angekl. zu Handen desVerteidigers Dr. Eduard Frischauer zu ersetzenden Kosten desStrafverfahrens werden mit:119 S 66 gbestimmt.

Die weiteren verzeichneten Kosten, konnten dem P.A. nicht auf-erlegt werden, denn die entscheidende Vorfrage der Strafbarkeit, die Ver-jährungsfrage hätte von der Verteidigung ungesäumt aufgeworfen,nur die Hauptverhandlung vom 24. März 1927 erfordert und alleweiteren Schritte erübrigt, ausgenommen höchstens die Interven-tion vom 17. Mai 1927, bei welcher sich herausstellte, dass dieVerjährung amtsmässig geprüft werde. Die weiteren Kosten warenzur zweckmässigen Verteidigung, sonach weder notwendig nochsonst nach Beschaffenheit des Falles gerechtfertigt. (§ 395,2. Abs. StPO)

Wien, am 27/10. 1927Roth

U XII 1761/25.

Herrn Dr.Oskar Samek R.A.Wien.I Schottenring 14.

KrausEly 7. Nov. 1927