32.4 Antrag auf Kostenbestimmung und Verpflichtung des Privatanklägers zum Ersatz derselben durch Kraus

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 21. Juli 1925
Seite von 2

Vr XXVI 7150/25

An dasLandesgericht für Strafsachen IWien.

Beschuldigter undAntragsteller: Karl Kraus, Schriftsteller, Wien III. HintereZollamtsstrasse 3 durch:

Vollmacht ausgewiesen zu Vr XXVI 4093/25

Privatankläger undAntragsgegner: Kronos-Verlag A.G., Wien I. Wipplingerstrasse 32

wegen § 44 Urheberrechtgesetz

1 fach

Antrag auf Kostenbestimmung und Verpflichtung des Privatanklägers zum Ersatz derselben.

Der Privatankläger hat gegen mich den Antrag auf Einleitungder Voruntersuchung wegen Vergehen gegen den § 44 Urheberrechts-ges. beantragt. Diese Voruntersuchung wurde auch eingeleitet, aberdas Strafverfahren gegen mich wegen Nichterhebung der Anklageeingestellt. Gemäss § 390 St.P.O. hat mir der Privatanklägerdie infolge seines Einschreitens aufgelaufenen Kosten zu er-setzen.

Als solche spreche ich an:Zweistündige Konferenz mit Dr. OskarSamek mit Durchbesprechung der Tat-und Rechtsfragen S 300.–Zweimalige Kommission Dris OskarSamek zum Straflandesgericht, Rück-sprache mit dem Untersuchungsrich-ter zwecks Verlegung des Einver-nehmungstermines 50.–Entf. Geb und Fahrt 2.– –.96Eingabe mit Antrag auf Kostenbestim-mung s. Stempel 13.– 2.––S 365.– 2.962% Warenumsatzsteuer 7.30Barauslagen 2.96S 375.26

Ich beantrage dem Privatankläger den Ersatz derKosten binnen 14 Tagen aufzutragen.

Karl Kraus.

Kronos-Verl. 21.XII.25