Karl Kraus brachte in der Fackel Nr. 697–705 (S. 144) eine Fotografie der Redaktionsmitglieder der Bühne, einer Zeitschrift, die ebenfalls Békessy gegründet hatte. Er bildete dieses Foto ohne Genehmigung des Fotografen Willinger und zudem nicht in der richtigen Größe ab. Der Kronos-Verlag – vertreten durch Fritz Kaufmann und Ernst Ely – verlangte daraufhin eine Berichtigung von Kraus. Als Kraus diesem Verlangen nicht nachkam, zeigte der Kronos-Verlag Kraus beim Landesgericht für Strafsachen I Wien an. Eine Klage folgte jedoch nicht und entsprechend hatten die Kläger die Kosten von 91,70 Schilling zu tragen.
32.1 Zeitungsartikel aus: Die Fackel, Nr. 697-705
1. Oktober 1925
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32.2 Brief Kronos-Verlag an Verlag Die Fackel
23. Oktober 1925
32.2 Zeitungsartikel [Bilder] aus Die Bühne
6. August 1925
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10. November 1925
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21. Juli 1925
29. Dezember 1925
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4. Januar 1926
32.7 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. Vr XXVI 7150/25, Franz Veprek)
23. Januar 1926
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32.7 Originalmappe Oskar Samek – Akt 32
1. Oktober 1925
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32.7 Verzeichnis über Postanweisung
2. Februar 1926
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32.7 Aktenvermerk Oskar Samek – Akt 32
23. Januar 1926
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