35.2 Beschwerde gegen den Zahlungsauftrag vom 17.10.1927

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 10. November 1927
Seite von 2

Bef. Buch Nr. 20297/XV/27Bem. Ausw. Post 21533

An dasZentral-Tax- und GebührenbemessungsamtWien.

1 fach

erhebt Beschwerde gegen den Zahlungsauftrag vom 17./10.1927zugestellt am 10./11.1927.

Mit Zahlungsauftrag vom 17./10.1927,mir zugestellt am 10. November 1927, G.Z. Bef. Buch Nr. 20297/XV/27Bem.Ausw.Post 21533 wurde mir für eine laut amtlichen Befundesungestempelte Eingabe in der Ehrenbeleidigungssache Karl Kraus gegen Anton Kuh vom 8./9.1927 als einfache Stempelgebühr S 1.–und als ermässigte Steigerung … S 1.–zusammen: S 2.–zur Zahlung vorgeschrieben. Gegen diesen Zahlungsauftrag er-hebe ich fristgerecht folgendenRekurs.

Der erhebende Beamte hat offenbar zwar dieerste Seite der Eingabe angesehen und konstatiert, dass sienicht gestempelt ist, nicht aber sich davon überzeugt, ob derInhalt der Eingabe überhaupt eine Stempelpflicht erforderthätte. Die Eingabe betrifft lediglich eine Adressenbekanntgabe undhatte folgenden Wortlaut: „Ich gebe bekannt, dass die Adressedes Beschuldigten Anton Kuh derzeit Berlin Hotel Adlon ist.Diese Eingabe ist gemäss Anmerkung 4b zu Tarifpost 29 der Gericht-gebühren-Novelle 1926 gebührenfrei, da sie keinen Antrag enthält,über den vom Gericht zu entscheiden ist.

Ich stelle daher denRekursantrag:den Zahlungsauftrag vom 17./10.1927 aufzuheben.

Dr. Oskar Samek.

KrausKuh vom 11./11.27