35.3 Gesuch um Forderungsexekution an das Exekutionsgericht Wien

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 3. Februar 1928
Seite von 2

15 E 811

ExekutionsgerichtWien.

Betreibende Partei: Karl Kraus, Schriftsteller inWien III. Hintere Zollamtsstrasse 3 durch:

Verpflichtete Partei: Anton Kuh, Schriftsteller inWien III. Hotel Beatrix, Beatrixgasse 1.

wegen S 527.09und S 11.20S 538.292 fach2 Rubriken1 Vollmacht1 Beilage

Gesuch um Forderungsexekution.

Auf Grund des beigelegten Beschlusses des Lan-desgerichtes für Strafsachen Wien I vom 7. Dezember 1927,G.Z. Bl. XIV 984/27 (U IV 570/26) beantragt die betrei-bende Partei folgendeExekutionsbewilligung

Zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungder betreibenden Partei von … S 527.09und von … S 11.20S 538.29und der Kosten dieses Antrages wird die Exekution durchI. Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den Dritt-schuldner Konzertdirektion Georg Kugel, Wien VII. Faß-ziehergasse Nr. 7 auf Grund einer Veranstaltung eines Vor-trages angeblich zustehenden Forderung im Betrage vonS 600.–II. Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung biszur Höhe der vollstreckbaren Forderung, unbeschadet etwafrüher erworbener Rechte dritter Personen bewilligt, unddem Drittschuldner verboten, zur Berichtigung der gepfände-ten Forderung oder auf Abschlag dieser Forderung an dieverpflichtete Partei Zahlung zu leisten. Letzterer wirdjede Verfügung über die gepfändete Forderung, sowie überdas für die bestellte Pfand und insbesondere die gänzlicheoder teilweise Einziehung dieser Forderung untersagt.

Mit Zustellung dieses Zahlungsverbotes an denDrittschuldner ist die bewilligte Pfändung als bewirkt anzu-sehen und zugunsten der vollstreckbaren Förderung der be-treibenden Partei an der oben bezeichneten Forderung einPfandrecht erworben.

Als Exekutionsgericht hat das Exekutionsgerichtin Wien einzuschreiten.

Karl Kraus.

Betrifft: KrausKuh expediert am 3. Februar 1928.