35.35 Brief RA Willy Katz an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

DR. WILLY KATZ | Rechtsanwalt
Friedrichstraße 204
Berlin SW 68
Datum: 19. Mai 1932
Betreff: Kraus gegen Kuh

Empfänger

An: Herrn | Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek
Schottenring 14
Wien I.
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

In der Anlage schicke ich Ihnen den gegnerischen Schrift-satz vom 17. Mai 1932. Ich halte den Versuch, auf den materiellenUrsprung der Kostenfestsetzungsbeschlüsse zurückzugehen, fürvollkommen abwegig. Unbeschadet dessen, dass die genanntenTitel in Deutschland nicht unmittelbar zur Vollstreckunggebracht werden können, bleibt doch bestehen, dass sich in ihnenein aus einem gerichtlichen Verfahren erwachsener Anspruchin abstrakter Form niedergeschlagen hat. Die hierfür vorgese-hene Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre; jedenfalls nach deut-schem Recht. Ich glaube nicht, dass nach OesterreichischemRecht eine kürzere Verjährungsfrist begründet ist. Ich wäreIhnen aber für eine Auskunft hierüber dankbar. Auch kann m.E.die Devisenordnung nicht dazu benutzt werden, um eine Aussetzungdes Rechtsstreits herbeizuführen.

Mit vorzüglicher Hochachtungund herzlichen GrüssenIhr sehr ergebenerDr. Katz

KrausKuh 21. MAI 1932