66.17 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. U I 56/27/8, Robert Schneeweiß)
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UI 56/2719
Landesgericht für Strafsachen Wien I
Beschluss.
In der Strafsache gegen Eduard Straas wegen Uebertretungdes § 30 Pr.Ges. hat das Landesgericht für Strafsachen Wien I als Be-rufungsgericht für Uebertretungssachen heute in nicht öffentlicherSitzung nach Anhörung des Staatsanwaltes über Antrag des Privatanklägers Karl Kraus dem Angeklagten gemäß §§ 389, 390, 390a St.P.O. aufgetragen,dem Privatankläger die mit 4 S 78 g bestimmten Beschwerdekosten zu er-setzen.
Für den Antrag auf Kostenbestimmung, der mit der Beschwerde zuverbinden war, können keine Kosten zugesprochen werden.
Wien, am 15. Juni 1927.
Dr. Altmann
Für die Richtigkeit der Ausfertigungder Kanzleileiter:Pollak
Kraus – Straas 23. Juni 1927