70.47 Brief Samek an RA Botho Laserstein

Materialitätstyp:

  • Durchschlag

Sender

Oskar Samek
Schottenring
I., Innere Stadt
Datum: 1. Juni 1929
Betreff: Kraus – Kerr II.
Diktiersigle: Dr.S./Fa.

Empfänger

An: Herrn | Dr. Botho Laserstein, | Rechtsanwalt
Landsberger Allee 55
Berlin N.O. 18
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Kollege!

Der Verlag die Fackel übermittelt mirIhr Schreiben vom 28. Mai 1929 mit dem Kostenzahlungsauftrag.Nach diesem Kostenzahlungsauftrag sind an Herrn Rechtsanwalt Dr.Wenzel Goldbaum Rm. 503.72 zu überweisen und zwar kann mit diesemBeschluss die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn dieKosten nicht binnen 1 Woche nach Zustellung bezahlt sind. AusIhrem Eingangsvermerk ist Ihnen der Beschluss am 23. Mai 1929zugestellt worden, die Kosten wären sohin am 30. Mai 1929 zurZahlung fällig gewesen. Ihr Brief ist aber erst am 30. Mai 1929in Wien eingelangt. Ausserdem schreiben Sie nichts an den Verlag,dass die Kosten zu bezahlen sind, so dass hier nicht festgestelltwerden kann, ob Sie selbst aus einem Depot die Kostenzahlung vor-nehmen oder ob Sie wünschen, dass der Verlag es tut. In diesemDilemma habe ich mich entschlossen, da die Frist ohnedies abge-laufen ist, vorerst an Sie zu schreiben und Sie zu bitten, für denFall als Sie der Ansicht waren, dass die Kosten von hier aus zubezahlen sind, den Betrag vorläufig auszulegen und dem Verlag odermir mitzuteilen, damit er Ihnen sofort rückvergütet wird. Fernerbitte ich Sie, den Verlag immer genaue Weisungen zu erteilen, wie

er sich bei übersendete Beschlüsse zu verhalten hat.

Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialerHochachtung

Betr. KrausKerr IIexp. am 1.6.1929.