89.11 Verständigung des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. 12 U 1208/27, Karl Korst)
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12 U 1208/27
HerrnDr. Oskar Samek, R.A.Wien I
In der hg. Ehrenbeleidigungssache gegen Otto Nieren-stein, werden Sie verständigt, dass die beantragten Erhebungen ab-geschlossen sind und gem. § 112, Abs. 2 StPO. die Einbringung derAnklageschrift binnen 14 Tagen zu erfolgen hat. – Die Nichtein-haltung dieser Frist kommt dem Rücktritt von der Anklage gleich.(§§ 109 und 46, Abs. 3 ZPO.)
Dr. Karl Korst
Kraus – Weltspiegel 6. Feb. 1928