93.3 Privatanklage von Karl Kraus gegen Wiener Neueste Nachrichten (verantw. Red. Ernst Holzmann) wegen § 24 Pr.G.
Materialitätstyp:
- Durchschlag
An dasStrafbezirksgericht IWien.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller inWien III. Hintere ZollamtsstrasseNr. 3 durch:Vollmacht ausgewiesen zu U I 109/25
Beschuldigter: Dr. Ernst Holzmann, verantwort-licher Redakteur der „Wiener NeuestenNachrichten“ Wien VIII. JosefsgasseNr. 4/6
wegen § 24 Pr.G. 1 fach2 Beilagen
Privatanklage.
Die „Wiener Neuesten Nachrichten“ vom18. September 1927 teilten auf Seite 7 im erstenAbsatz der Notiz „Karl Kraus fordert …!“ eine michbetreffende Unwahrheit mit, dass ich angeblichein von mir verfasstes Plakat selbst aufklebte.Beweis: Die „Wiener Neuesten Nachrichten“ vom18. September 1927 Beilage A/
Ich habe dem Beschuldigten als verant-wortlichen Redakteur der „Wiener Neuesten Nachrichten“durch meinen Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek die Be-richtigung B/ vom 19. September 1927 eingeschickt.Der Beschuldigte hat die Berichtigung nicht ver-öffentlicht.
Beweis: Abschrift des Berichtigungsschreibens vom 19. September 1927 Beilage B/Postaufgaberezepiss, welches ich beider mündlichen Verhandlung vorlegenwerde.
Ich stelle daher durch meinen bereitsausgewiesenen Anwalt denAntrag,
1.) gegen den Beschuldigten eine Haupt-verhandlung anzuberaumen,
2.) ihn wegen des § 24 Pr.G. zu be-strafen, ihm den Auftrag zu erteilen, die Berich-tigung in der gesetzlichen Weise zu veröffentlichenund auszusprechen, dass die „Wiener Neuesten Nach-richten“ von dem nach § 24 Pr.G. zu bestimmendenTage an, nicht erscheinen dürfen, wenn sie dieBerichtigung nicht gebracht haben,
3.) auszusprechen, dass für die Geld-strafe und die Kosten des Strafverfahrens zur un-geteilten Hand mit dem Beschuldigten die Heraus-geberin und Eigentümerin „Wiener Neueste Nachrichten Verlags A.G.“ Wien VIII. Josefsgasse 4/6, hafte.
Karl Kraus.
Kraus – Holzmann (Wr. N. Nachr.)