Die Wiener Neuesten Nachrichten titelten am 18. September 1927 im Zusammenhang mit Kraus’ Plakatierung gegen Schober „Karl Kraus fordert…!! Der ‚Fackel‘- und Reklame-Kraus hat sich wieder einmal kräftig blamiert!“ Oskar Samek und Kraus forderten die Berichtigung der im Artikel falsch dargestellten Tatsache, dass Kraus die Plakate „selbst angebracht“ habe. Die Berichtigung erschien nicht, also reichten Kraus und Samek Privatklage ein. Im folgenden Prozess wurden die Wiener Neuesten Nachrichten für schuldig befunden, obwohl sie sich auf das Wort „angeblich“ beriefen, das die „berichtigungsfähige Tatsache“ zu einer nicht berichtigungsfähigen „Ansicht“ mache.
93.1 Zeitungsartikel aus: Wiener Neueste Nachrichten
18. September 1927
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93.2 Brief Samek an Wiener Neueste Nachrichten (verantw. Red. Ernst Holzmann)
19. September 1927
20. September 1927
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26. September 1927
26. September 1927
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28. September 1927
28. September 1927
93.7 Beschluss des Strafbezirksgerichts I Wien (G.Z. U I 404/27, Landesgerichtsrat Robert Kramer)
8. Oktober 1927
93.8 Antrag auf Kostenbestimmung
8. Oktober 1927
93.9 Kostenbestimmung des Strafbezirksgerichts I Wien
5. November 1927
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93.9 Originalmappe Oskar Samek – Akt 93
18. September 1927
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93.9 Aktenvermerk Oskar Samek – Akt 93
5. November 1927
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