93.5 Protokoll der öffentlichen Hauptverhandlung (Strafbezirksgericht I Wien, G. Z. U I 404/27, Richter: Landesgerichtsrat Robert Kramer)

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 28. September 1927
Seite von 2

Geschäftszahl U I 404/27/2

Oeffentliche HauptverhandlungStrafbezirksgericht I in Wien am 28. September 1927Beginn 1 Uhr.

Gegenwärtig:Richter: L.G.R. Dr. Kramer Schriftführer: Dr. Russy sein Vertreter Dr. Oskar Samek a.z.U I 109/25Angeklagter Dr. Ernst Holzmann

Die Anklage wird vorgetragen. Der Ange-klagte gibt über seine persönlichen Verhältnisse unddie Anklage an:

Dr. Ernst Holzmann , 29.VII.81in Muglitz, Tschech., geb., nach Wien zust., r.kath.,verantwortlicher Schriftleiter der „Wiener NeuestenNachrichten“, Wien XVIII. Ladenburggasse 5, Eltern:Anton und Franziska, Gattin: Barbara, wegen Pressdeliktenwiederholt vorbestraft.

Verlesen wird aus Nr. 675 der „Wiener NeuestenNachrichten“ vom 18. September 1927 der unter Über-schrift „Karl Kraus…!!“ auf Seite 7 erschieneneAufsatz, das Berichtigungsschreiben vom 19. September1927 und das Impressum der genannten Zeitung, Seite 26. –

Besch. gibt an:

Ich war in der in Betracht kommenden Zeitverantwortlicher Schriftleiter der obgenannten Zeitung,habe das Berichtigungsschreiben vom 19. September 1927 erhalten. Seit Erhalt des Berichtigungsschreibens 20. Sept.1927, sind mehr als zwei Nummern der „Wiener NeuestenNachrichten“ erschienen, ohne dass die Berichtigung ver-öffentlicht worden wäre. Die Berichtigung habe ich des-halb nicht gebracht, da sie den pressgesetzlichen Bestim-mungen insoferne nicht entspricht, als in der Stelledes oberwähnten Aufsatzes in Bezug auf den P.A. bloss heisst … „und angeblich sogar auch selbstaufklebte.“ Durch das Wort „angeblich“ kommt klarzum Ausdruck, dass es sich hier um keine Tatsache,

sondern bloss um die Ansicht irgend jemandes handle,aber nur Tatsachen berichtigungsfähig seien.

Der P.A.V. bezeichnet die Einwendungen alsunstichhältig. Keine weiteren Beweisergebnisse.

Schluss des Beweisverfahrens.

P.A. Vertreter beantragt Bestrafung des Beschuldigten und Verpflichtung desselben zur Veröffentlichung derBerichtigung.

Besch. beantragt Freispruch.

Der Richter verkündet dasUrteil samt Gründen.

Besch. behält sich Bedenkzeit vor.

P.A. Vertreter gibt keine Erklärung ab.

Ende 1.25 UhrDauer 25 MinutenVerh. Geb. S 1.–Urt. Geb. S 5.–

Der Richter: Der Schriftführer:Kramer mp. Dr. Russy mp.