101.4 Straferkenntnis der Bundes-Polizeidirektion Wien gegen Hugo Rosenberg; Umschlag
Materialitätstyp:
- Druck
Z. 675 Akt 52
Hugo Rosenberg, II. Pazmanitengasse 15/16
Der Beschuldigte hat unbefugt ein Druckwerk am5./VIII.1928 vor dem Eingang in die Sängerhallein der Rustenschacherallee vertriebenund dadurch eineÜbertretung nach § 9/1 Pr.Ges. begangen.
Gemäß § 13 Pr.Ges. wird gegen den Beschuldigten eine Geld-strafe von 5 S verhängt.
Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an dren Stelle Arrest-strafe in der Dauer von 12 Stunden.
Zugleich werden die beschlagnahmten Druck-werke für verfallen erklärt.
Die oben angeführte Tat erwiesen durch Mel-dung eines Sicherheitswachebeamten unter Dienstge-lobnis und Geständnis des Angezeigten.
Wien, am 11.VIII.1928. Dr. Steidt
Kraus – SonderausgabeRosenberg 20. AUG. 1928