101.13 Straferkenntnis der Bundes-Polizeidirektion Wien gegen Robert Schützenhofer (G.Z. 628 Pst 118); Umschlag

Materialitätstyp:

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Datum: 19. Juli 1928
Seite von 3

Z. 628. SSal. 118

Robert Schützenhofer, II. Singrinergasse 28 I/6a Der Beschuldigte hat unbefugt am 14.VIII.28 3/4 8habends am Schwarzenbergplatz kolportiert(Verkauf einer Broschüre auf der Straße)und dadurch eineÜbertretung nach 9/1 P.G. begangen.

Gemäß § 13 P.G. wird gegen den Beschuldigten eine Geld-Strafe von 5 S verhängt.

Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle Arrest-strafe in der Dauer von 12 Stunden.

Die oben angeführte Tat erwiesendurch Meldung eines Kriminalbeamten und Geständnis des Angeklagten.

Wien, am 19.VII.1928. Dr. [Unterschrift]

P.B. 628 Szl. 118

Robert Schützenhofer II. Singrinergasse 28I/6a