108.1 Brief Emmerich Békessy an Kraus

Materialitätstyp:

  • Typoskript mit handschriftlichen Annotationen

Schreiberhände:

  • Bleistift

Sender

Emmerich Békessy
Budapest
Datum: 28. Jänner 1928

Empfänger

An: den | verantwortlichen Redakteur der periodischen Druckschrift | „DIE FACKEL“ Herrn Karl Kraus
Hintere Zollamtsstrasse 3
Wien III.
Seite von 16

Gemäss § 23 des Pressgesetzes verlange ich dienachstehende Berichtigung der in den Nummern 771–776 der „Fackel“ erschienenen, mich betreffenden unwahren Tatsachen und zwar ohneEinschaltungen und Weglassungen in der nach Einlangen dieser Be-richtigung erscheinenden ersten oder zweiten Nummer, in demselbenTeile der Zeitung und in der gleichen Schrift wie die zu berich-tigende Mitteilung:

Sie schreiben auf Seite 1, achte Zeile von unten:A.ZUnverkennbar ist der Polizeipräsident erpresserischen Drohungendes Békessy erlegen“.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich den Polizeipräsidenten niemalsund auf keine Art bedroht habe.

Sie schreiben auf Seite 35, dreizehnte Zeile vonunten:Wie er sich’s bei der Budapester Behörde gerichtet hat, wird zuersehen sein.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich mir bei den Budapester Behördennichts gerichtet habe.

Sie schreiben auf Seite 36, zwölfte Zeile von oben:Meine Beschuldigung geht dahin, dass Herr Schober in den Tagen,da die Aktion gegen den Erpresser Grosswiens in seinem mir kund-getanen Sinne, in der von mir gewiesenen, von ihm gefördertenRichtung, ihrem wohltätigen Abschluss zugeführt werden sollte,beeinflusst durch eine lange fortwirkende Erpressung – die nichtauf seine Person abgezielt war – dem Erpresser für eine anhängigeGerichtssache und so für sein weiteres Wirken Vorschub geleistethat.

Es ist unwahr, dass Herr Schober mir für eine anhängigeGerichtssache und so für mein weiteres Wirken, beeinflusst durcheine lange fortwirkende Erpressung, die nicht auf seine Personabgezielt war, Vorschub geleistet hat.

Wahr ist, dass ich Herrn Schober in keiner Weise beein-flusst habe und er mir keinen Vorschub geleistet hat.

Sie schreiben auf Seite 39, zehnte Zeile von unten:Pol. Dir.Die Polizeidirektion, die schon als Emmerich Békessy bei derburgenländischen Regierung um Einbürgerung angesucht hatte, dieserStelle eine aufrechte Erledigung dieses Ansuchens abgeraten hatte,nahm auf Grund der ihr zugekommenen Nachrichten, dass sich Békessy auch um das Heimatsrecht in Wien bewerbe, mit Rücksicht auf dasgegen Békessy vorliegende Material dessen Abschaffung aus Österreichin Aussicht.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass die Polizeidirektion am 15. Mai 1923, alsich mich um das Heimatrecht in Wien beworben habe, folgendes Zeug-nis zu den Akten gegeben hat: „Die Polizeidirektion bestätigt demHerrn Emmerich Békessy zwecks Erlangung der oesterreichischen Staats-bürgerschaft, dass wider denselben in moralischer und staatsbürger-

licher Hinsicht Nachteiliges nicht vorgemerkt ist. Wien, am 15. Mai1923. Polizeidirektion Wien. Unleserliche Unterschrift.

Sie schreiben auf Seite 40, 21. Zeile von oben:

Pol. Dir.Weiters wurde in ihr mitgeteilt, dass Békessy ‚nach der Aeusserungweiter journalistischer Kreise in Wien in seiner journalistischenTätigkeit laut eigener Aussage eine ganz eigenartige Auffassungvertrete, die von der Wiener Journalistik als mit den Standespflich-ten eines Journalisten nicht vereinbar angesehen werde. Diese Auf-fassung geht dahin, dass ebenso wie der Rechtsanwalt oder der Arztvon seinem Klienten, beziehungsweise Patienten für geleistete Dien-ste honoriert werde, auch der Journalist auf Entlohnung von Seitejener Personen Anspruch erheben könne, welchen er durch Publikatio-nen, aber auch durch Verschweigung von Mitteilungen Dienste erwiesenhabe.‘

Es ist unwahr, dass ich laut eigener Aussage eine solcheAuffassung vertrete.

Wahr ist, dass ich Derartiges über meine journalistischeAuffassung niemals ausgesagt habe und eine solche Auffassung auchnicht vertrete.

Sie veröffentlichen auf Seite 41, dritte Zeile von oben:Pol. Dir.Dem Beschwerdeführer wurde bedeutet, dass die Polizeidirektiondie dem Gericht seinerzeit erteilte Auskunft auf Grund des ihr vor-liegenden Aktenmaterials und dem Ergebnis der vertraulich gepfloge-nen Erhebungen erteilt habe. Es wäre der Partei freigestanden, beiGericht gegen die Ausführungen der Leumundsnote zu protestieren.Nunmehr nach erledigtem Gerichtsverfahren liege für die Polizeidi-rektion ein Anlass, die von ihr gegebene Information zu revidieren,nicht vor.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass mir, dem Beschwerdeführer, vom Chef derStaatspolizei, Hofrat Pollak erklärt wurde, dass die Polizeidirek-tion gerne gewillt ist, die von ihr dem Gerichte erteilte Auskunftim Jahre 1923 einer Revision zu unterziehen und mit mir in mehrfa-chen, oft stundenlang währenden Besprechungen Art und Form dieserRevision vereinbart wurde.

ØSie schreiben auf Seite 43, neunte Zeile von oben:Volkswirt… dass Békessy diese Frist genützt hatte, die ungarischenBehörden ‚umzustimmen‘“.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich keine Frist genützt habe, um unga-rische Behörden „umzustimmen“.

Sie schreiben auf Seite 45, neunte Zeile von oben:… dass eine weite Partie ihrer öffentlichen Meinung von einemSchieber, Betrüger und militärgerichtlich abgeurteilten Erpresserbeherrscht werde, der im Krieg als Leiter einer Budapester Einjährig-Freiwilligen-Schule seine Untergebenen in der Zucht der buchstäbli-chen Alternative ‚Geld oder Leben‘ gehalten hat.

Es ist unwahr, dass ich militärgerichtlich als Er-presser abgeurteilt wurde.

Wahr ist, dass ich militärgerichtlich vollkommen un-bescholten bin. Es ist unwahr, dass ich im Krieg meine Untergebenenals Leiter einer Budapester Einjährig-Freiwilligen-Schule in derZucht der buchstäblichen Alternative „Geld oder Leben“ gehalten habe.

Wahr ist, dass ich im Kriege als Leiter einer Einjäh-rig-Freiwilligen-Schule meine Untergebenen als guter Freund undKamerad behandelt habe.

Sie schreiben auf Seite 47, fünfzehnte Zeile vonunten:

SchErst kürzlich sei bei ihm ein grosser Finanzmann erschienen –‚nicht aber den Sie meinen‘ – der beklagte sich, soeben habe ihmder Békessy ‚eine Milliarde abgezapft‘ und wollte, dass die Poli-zei ihm wieder zu ihr verhelfe.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass sich niemand beklagt hat und beklagen konn-te, dass ich ihm „eine Milliarde abgezapft“ habe, weil ich nie-mandem eine Milliarde abgezapft habe.

Sie schreiben auf Seite 48, fünfte Zeile von unten:SchEs handle sich hier um ein sogenanntes ‚schwebendes Verfahren‘und bezüglich der Betrugsfakten gab er die Aufklärung, dass dieReparatur durch ‚Schadensgutmachung‘ erfolgen könne.

Die darin enthaltene Behauptung, dass gegen mich irgendein „schwebendes Verfahren“ vorhanden sei und dass ich die Repa-ratur irgendwelcher Betrugsfakten durch „Schadengutmachung“ re-pariert haben konnte, ist unwahr.

Wahr ist, dass gegen mich in Ungarn gar kein Verfahrenschwebt.

ØWahr ist weiters, dass ich niemals die Reparatur irgend-welcher Betrugsfakten durch „Schadensgutmachung“ erreicht habe.

Sie veröffentlichen auf Seite 49, neunte Zeile von oben:Er hatte aber die Rechnung nur mit dem ‚Volkswirt‘ gemacht, näm-lich als Grundlage seiner Bemühungen die etwas lückenhafte Leu-mundsnote verwendet, die von jenem gedruckt war, nicht ahnend,dass die offizielle 16 enthielt, weshalb man ihm die Bereinigungdes sechzehnten, eines Betrugsfaktums, in Budapest schuldig blieb

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass die Oberstadthauptmannschaft der Buda-pester königlich-ungarischen Staatspolizei mit ihrer Note

ad 145788/925 fk II sämtliche, mich betreffenden Fakten, alsoauch die sechzehnte, bereinigt hat, ebenso wie ich selbst allediese Fakten durch Vorlage der bezughabenden Gerichtsbeschlüsseschon im Jahre 1923 zur Zahl IX 5940/23 durch den Nachweis berei-nigt habe, dass ich ein vollkommen unbescholtenes Vorleben habe,dass in allen in der Leumundsnote angeführten Angelegenheitenjedes Verfahren zum grossen Teile schon im Stadium der Vorunter-suchung mangels strafbaren Tatbestandes eingestellt wurde, dassdas Verfahren in dem Grossteil dieser Angelegenheiten nicht gegenmeine Person gerichtet war und demzufolge aus diesen Angelegen-heiten auf meine moralische Integrität gar kein Schatten fällt.

Sie veröffentlichen auf Seite 51, fünfte Zeile von oben:BriefBékessy, der seinen Namen so schreibt / ssy ist in Ungarn einAdelszeichen / Békesi – so wird er richtig geschrieben – hat frü-her anders / vermutlich Blau oder Braun / geheissen.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich niemals Braun oder Blau geheissen habeund mein Name richtig Békessy geschrieben wird, da laut Justiz-Minist.-Erlass vom 18. März 1870 Z. 7102 nicht nur mein Vater,sondern auch mein Grossvater seinen Namen so schrieb und so zuschreiben berechtigt war.

Sie schreiben auf Seite 51, 18 Zeile von oben:BriefKein aktiver Offizier schikanierte seine Leute derart, wie erseine Altersgenossen, deren Rangerster er war. Es waren von zirka30 10 zirka 10, die er vor der Offiziersprüfung aus der Schuleund ins Feld jagte.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich von 30 keinen einzigen Menschen ausder Schule und ins Feld jagte. Wahr ist, dass vor der Offiziers-

prüfung überhaupt niemand aus der Schule entlassen und ins Feldgeschickt wurde. Wahr ist, dass ich mit der Frage der Absendungins Feld überhaupt nichts zu tun hatte. Wahr ist, dass die Ab-sendung ins Feld jeweils direkt vom Militärkommando oder vomKriegsministerium, ohne Vorschlag der Einjährig-Freiwilligen-Schule, anbefohlen wurde. Wahr ist auch, dass ich meine Alters-genossen nicht schikaniert habe, sondern von diesen gelegentlichder Offiziersprüfung ein Dankschreiben für erwiesene Freundschaftund Kollegialität erhielt.

ØSie schreiben auf Seite 51, zwölfte Zeile von unten:BriefMit einem Wort, Békesi wurde nicht zum Kadetten befördert under sollte als Unteroffizier ins Feld.

Die darin enthaltene Behauptung, dass mein Name Békesi lautet, ist unwahr. Wahr ist vielmehr, dass die richtige Schreib-art meines Namens Békessy ist. Wahr ist weiters, dass ich, Békessy,nach Absolvierung der Offiziersprüfung als Rangerster zum Kadettenbefördert und in dieser Eigenschaft am 11. April 1916 an die ita-lienische Front ins Feld ging.

ØSie schreiben auf Seite 51, 4. Zeile von unten:Bekesi war auch drei oder vier Tage im Feld / beim Train / dannverschwand er wieder.Brief

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich vom 11. April 1916 bis 8. November1917, mit einer Unterbrechung von zweimal drei Wochen, andauerndim Felde stand, und zwar bis zum Vormarsch an der italienischenFront bis Arsiero und dann an der rumänischen Front bei Kirlibaba Dornawatra und niemals beim Train war, sondern als AufklärerDienste leistete.

ØSie schreiben auf Seite 52, 1. Zeile von unten:

BriefSonst weiss ich über Békesis Soldatentum nichts, nur dass erinzwischen ein Importgeschäft in der Vámházkőrut hatte, welches/ falscher Konkurs? / eines Tages gesperrt wurde.

Die darin enthaltene Behauptung, dass mein Name Békesi lautet, ist unwahr. Wahr ist vielmehr, dass die richtige Schreib-art meines Namens Békessy ist. Wahr ist weiters, dass ich nie-mals auf dem Vámházkőrut oder sonstwo ein Importgeschäft hatte,welches aus falschem Konkurs oder sonst aus einem anderen Grundegesperrt wurde.

ØSie schreiben auf Seite 52, 10. Zeile von oben:BriefNach dem Sturz der Diktatur gibt er eine weisse Börsenzeitung heraus, doch erschienen nur 1–2 Nummern; die Konkurrenz machtdie konterrevolutionäre Regierung aufmerksam und Békesi fährtnach Wien.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich nach dem Sturz der Diktatur wegendes Verdachtes der Aufreizung und Aufwiegelung, begangen durchdie Presse, verhaftet wurde, nach Einstellung des Verfahrensweder eine weisse noch sonst irgend eine andere Börsenzeitungherausgab und vom Tage meiner Enthaftung bis zu meiner am 5.Mai 1920 erfolgten Abreise nach Wien journalistisch überhauptnicht tätig war. Es ist weiters wahr, dass mein Name Békessy und nicht Békesi lautet.

Sie schreiben auf Seite 52, 14. Zeile von unten:BriefIm Verlaufe eines gegen Genannten angestrengten ehrenamtlichenVerfahrens wurde das Urteil gefällt / im August 1915 / der Genann-te sei verpflichtet, beim Rapport in Anwesenheit von je zweiVertretern des Offizierskorps und der Freiwilligen zu erklären,

er habe gegen seine Offiziers- und Freiwilligen-Kameraden bös-willige Verleumdungen und lügnerische Behauptungen verbreitet.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ein derartiges Urteil nicht gefällt wurdeund ich beim Rapport eine derartige Meldung abzugehen niemalsverhalten wurde.

ØSie schreiben auf Seite 53, erste Zeile von oben:BriefAuf Grund eines Befehls wurde bei der im Herbst 1916 beim Er-satzkader des genannten Regiments unter Vorsitz des MajorsSchiemann abgehaltenen Offiziersversammlung von neuem verhandeltund der Angeklagte einstimmig zum Verluste der Würdigung zumErlangen des Offiziersranges verurteilt, demselben die Offiziers-aspirantenzeichen entzogen und seine Abschickung ins Feld unterbewaffneter Eskorte anbefohlen.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass die im Herbst 1916 beim Ersatzkader desGebirgsartillerieregiments Nr 4 unter Vorsitz des Majors Schiemann abgehaltene Offiziersversammlung überhaupt kein Urteil gefällthat und im Sinne des Dienstreglements gar nicht fällen konnte,vielmehr sich darauf beschränken musste, dem Militärkommando einenVorschlag zu unterbreiten. Der dahingehende Vorschlag der Offi-ziersversammlung, man möge mir das Recht auf weitere Beförderungabsprechen, wurde vom Militärkommando Budapest mit BeschlussNr. 413700/4-1917 und mit K.M. Erlass Nr 16768 abgewiesen, das Ver-fahren wegen Mangelhaftigkeit der Untersuchung, Mangel an hinrei-chenden Beweisen und mit Rücksicht auf tapferes Verhalten vor demFeinde im Aufklärungsdienst und Belobung im Gruppenkomnandobefehl„Janecka“ anulliert. Wahr ist weiters, dass ich niemals mit bewaff-

neter Eskorte ins Feld ging, hingegen beide Male als Transport-kommandant an die Front reiste.

Sie schreiben auf Seite 53, 17. Zeile von oben:ØBriefDie Erledigung der Angelegenheit ging nicht glatt, weil diedarauf bezughabenden Akten von Zeit zu Zeit verschwanden.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass kein Akt jemals verschwunden ist, vielmehrsämtliche Akten noch heute gesammelt vorhanden sind.

ØSie schreiben auf Seite 53, 16. Zeile von unten:BriefEmmerich Békessy verlangte und erhielt von K.H. seinem Kameradenmehrere Tausend Kronen geliehen und gab einen Schuldbrief darüber.Zum Dank dafür zeigte Bekessy K.H. an, er habe, als er krankheits-halber dem Dienst ferngeblieben war, seinen Vorgesetzten irrege-führt, da er eigentlich gesund war. Er machte eine zweite Anzeige,letztere anonym, worin er H. anklagte, er habe sich in einerSchuldsache / kölcsönügyben / inkorrekt benommen. Nach diesen Anzei-gen suchte er H. auf und teilte ihm mit, es stehe in seiner Machtals Dienstführender der Freiwilligenschule die Anzeigen verschwin-den zu lassen, sodass ihm kein Leid geschehen könne, bat aber alsGegenleistung um Nachlass seiner Schuld und Rückgabe des in H.s Besitz befindlichen Schuldbriefes. Békessy konnte den Schuldbriefnicht erlangen, obzwar er angeblich auch nicht davor zurückschrak,H. mit niederschiessen zu bedrohen.

Diese Behauptungen sind unwahr.

Wahr ist, dass ich mir von meinem Kameraden K.H. nie-mals mehrere Tausend Kronen geliehen habe. Wahr ist, dass ich K.H. niemals, weder anonym, noch sonstwie angezeigt habe, wahr istweiters, dass ich H. niemals aufgesucht habe und ihm niemals mit-

geteilt habe, es stehe in meiner Macht die Anzeigen verschwindenzu lassen, sodass ihm kein Leid geschehen könne und wahr ist,dass ich keinerlei Gegenleistung verlangt habe. Wahr ist weiters,dass ich H. niemals mit Niederschiessen bedroht habe.

ØSie veröffentlichen auf Seite 54, 12. Zeile von oben:BriefTrotzdem wusste er es zu umgehen, dass man ihn ins Feld schick-te, weil er einerseits eine Zeitlang ständig den Kranken spielte,andererseits später als Journalist seine Befreiung zu erlangenwusste.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich vom 11. April 1916 bis 3. November 1917,mit einer Unterbrechung von zweimal drei Wochen, andauernd imFelde stand.

ØSie veröffentlichen auf Seite 54, 18. Zeile von oben:BriefIch hatte insofern eine Affäre mit ihm, als er meinen Kommandan-ten dazu veranlasste, mich bei der Offiziersprüfung durchfallenzu lassen.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich mit niemandem eine Affäre hatte, weilich den Kommandanten veranlasste, jemanden bei der Offiziersprü-fung durchfallen zu lassen. Wahr ist, dass ich auf das Ergebnisder Offiziersprüfung gar keinen Einfluss nehmen konnte.

ØSie schreiben auf Seite 54, 11. Zeile von unten:BriefDa er seine Schuld nicht bezahlen konnte, wollte er H. gewaltsamangeblich mit Bedrohung seines Lebens dazu zwingen, dass er ihmden Schuldschein zurückgebe.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich jede Schuld bezahlen konnte und

niemanden damit bedroht habe, mir irgend einen Schuldscheinmit Gewalt zurückzugeben.

Sie veröffentlichen auf Seite 55, 7. Zeile von oben:Der hauptsächlich Bedrohte wurde später als Zeuge darüber ver-nommen, dass es nicht bei der ehrenrätlichen Ordnung der Ange-legenheit geblieben, sondern dass der Freibeuter – auf dessenGedeihen knapp vor dem Zusammenbruch ein oesterreichischerFinanzminister sich betrank – wegen Erpressung und Verleumdungabgestraft worden sei.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich niemals, weder militärgerichtlich,noch sonst auf irgend eine andere Art oder vor einer anderenBehörde wegen Erpressung und Verleumdung abgestraft worden binund auch niemals wegen Erpressung und Verleumdung angeklagt war.

Wahr ist weiters, dass Herr Kollmann, ehemals Bundesministerfür Finanzen, sich niemals auf mein Gedeihen betrank, sonderneinen Toast auf meine Zeitungen ausbrachte.

ØSie schreiben auf Seite 55, Zeile 7 von unten:SchJene beiden Sittenzeugnisse seien ‚erschlichen‘“.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass die Budapester königl. Oberstadthauptmann-schaft die Sittenzeugnisse vom 18. Dezember 1923 und 7. Oktober1925 Nr 33521 und 19247 meinem Budapester Rechtsfreund Dr.Michael Tarján im Amtswege aushändigte und diese am 15. Dezem-ber 1925 Z. 12006 nur einzog, weil „beide Zeugnisse bezüglichder politischen Einwandfreiheit des Emmerich Békessy den Tat-sachen nicht entsprechende Daten enthalten“ und eine Neuausfer-tigung unter Berücksichtigung der gegen mich geführten Unter-

suchung wegen Aufreizung sich als notwendig ergeben hat.

Sie veröffentlichen auf Seite 57, Zeile 5 von unten:Dr. S.Vorher schon hatte ich in Erfahrung gebracht, dass Békessy ausser den in der Leumundsnote verzeichneten Delikten, dieangeblich niemals zu einer Verurteilung geführt hatten, wäh-rend seiner militärischen Dienstleistung sich eine Verfehlunghabe zuschulden kommen lassen, für die er bestraft worden ist.

ØDiese Behauptungen sind unwahr.

Wahr ist, dass ich weder wegen der in der Leumundsnoteverzeichneten Delikte, noch während meiner militärischen Dienst-zeit für irgend eine Verfehlung bestraft worden bin.

ØSie veröffentlichen auf Seite 59, Zeile 14 von oben:Dr. S.Ich erfuhr, dass Békessy wegen Verleumdung und Erpressungmilitärgerichtlich abgeurteilt wurde.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich wegen Verleumdung und Erpressung mili-tärgerichtlich niemals abgestraft wurde.

ØSie veröffentlichen auf Seite 60, Zeile 16 von oben:Dr. S.Zu dieser Nummer hat aber Herr Békessy im Jahre 1923 eineAmtsbestätigung vorgelegt, dass das Verfahren auf Grund der Be-rufung der Angeklagten Emmerich Békessy und Dr. Ludwig Lázár einen günstigen Verlauf genommen habe. Es ist nun ganz unmög-lich, dass Békessy in demselben Akt Kläger und Angeklagter war.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass zu dieser Nummer eine Amtsbestätigungvorgelegt wurde, aus der hervorgeht, dass die Commercia A.G. gegen Wilhelm Nagel & Co. eine Anzeige erstattet hat und diezur selben Nummer gegebene Gegenanzeige dieser Firma mangels

strafbaren Tatbestandes unberücksichtigt geblieben ist.

!Sie schreiben auf Seite 60, Zeile 9 von unten:Dass dieser selbst bei Herrn Hofrat Pollak erschienen sei,um eine Besserung seiner Lage herbeizuführen, wobei er soen passant auf das ‚gebesserte‘ Betragen der ‚Stunde‘ gegen-über der Polizei hingewiesen habe.

Diese Behauptungen sind unwahr.

Wahr ist vielmehr, dass ich niemals zu dem Zwecke beiHofrat Pollak erschienen bin, um eine Besserung meiner Lageherbeizuführen, sondern von diesem die Richtigstellung derunrichtigen Auskünfte des Polizeipräsidiums in der Leumunds-note vom 14. November 1923 Pr. Zl. IV.1546/6 begehrte. Wahrist weiters, dass ich mit keinem Worte auf das „gebesserteBetragen der „Stunde“ gegenüber der Polizei hingewiesen habe,vielmehr von Hofrat Pollak die Versicherung der freundschaft-lichsten Gefühle und den dahingehenden Wunsch des Polizeiprä-sidenten Schober entgegennahm, dieser wünsche ein besseresEinvernehmen mit der „Stunde“.

ØSie veröffentlichen auf Seite 67, Zeile 12 von oben:… Dass Békessy beim Gebirgsartillerieregiment Nr 4 alsVampir gedient, militärgerichtlich abgeurteilte Erpressungenan Menschenblut verübt habe und der Charge des Kadettaspiran-ten mit Schimpf verlustig gegangen sei.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich beim Gebirgsartillerieregiment Nr. 4 niemals militärgerichtlich abgeurteilte Erpressungen anMenschenblut verübt habe und wahr ist, dass ich der Charge desKadettaspiranten nicht verlustig gegangen bin.

Sie schreiben auf Seite 87, Zeile 20 von unten:!Das aber weiss ich, dass auf Herrn Hofrat Pollak – wenimmer vor übler journalistischer Nachrede zu schützen seinInteresse war – die Versicherung des Herrn Békessy Eindruckgemacht hat, dass die ‚Stunde‘ jetzt so brav geworden sei.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass ich niemals Herrn Hofrat Pollak versicherthabe, dass die „Stunde“ jetzt so brav geworden sei, vielmehrvon ihm den Wunsch des Polizeipräsidenten Schober entgegennahm,die „Stunde“ möge brav werden.

Gegenüber der auf Seite 93, von Zeile 17 bis Zeile 37 veröffentlichten unwahren Tatsachen verlange ich die Veröffent-lichung der nachfolgenden Berichtigung:

ØEs ist unwahr, dass ich Beziehungen zur Horthy-Regierunganknüpfte. Wahr ist, dass ich mit der Horthy-Regierung keinerleiBeziehungen anknüpfte. Es ist unwahr, dass ich „erwachendeChristen fetierte.“ Wahr ist, dass ich niemals „erwachendeChristen“ feierte.

Es ist unwahr, dass ich, um Rotgardisten zu denunzieren, Tele-gramme ausschickte. Wahr ist, dass ich niemals Rotgardistendenunzierte und niemals solche Telegramme ausschickte.

!Es ist unwahr, dass ich während meiner letzten Zeit der ungari-schen Regierung Dienste geleistet habe. Wahr ist, dass ich nie-mals solche Dienste geleistet habe.

Es ist unwahr, dass ich in Ungarn eine Justiz-Komödie inszenier-te. Wahr ist, dass ich in Ungarn gegen mich eine Selbstanzeigeerstattete, um verleumderische Wiener Gerüchte in einem objek-tiven Strafverfahren untersuchen zu lassen.

Es ist unwahr, dass der Fall Békessy einen Fall der Staats-korruption darstellt. Wahr ist, dass mein Fall mit dem Staateüberhaupt nichts zu tun hat.

Sie schreiben auf Seite 112, Zeile 19 von oben:Dass von einer Begünstigung des Emmerich Békessy durch diePolizeidirektion oder durch einzelne Funktionäre desselbendie Rede sein kann.

Diese Behauptung ist unwahr.

Wahr ist, dass von einer Begünstigung meiner Person durchdie Polizeidirektion oder durch einzelne Funktionäre derselbennicht die Rede sein kann.

Emmerich Békessy