122.19 Berichtigungstext

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 14. August 1929
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Sie schreiben: „Obwohl wir fürchten, dass Karl Kraus den Abdruckdieser Berichtigung für eine ganz besondere Hinterlist ansehen wird,bringen wir sie im folgenden wörtlich“. Diese Behauptung ist unwahr.Wahr ist, dass der Abdruck der Berichtigung an mehreren Stellen vomOriginal abweicht. Wahr ist, dass Anführungszeichen fehlen, die imOriginal vorkommen, während solche, die dort nicht vorkommen, wie beider wiederholten Zitierung von Scherls „Magazin“, im Druck enthaltensind.

Es ist unwahr, dass es im 3. Absatz der Berichtigung heisst,Karl Kraus habe aus der Fügung „Blut und Haut und Atem“ darauf ge-schlossen, das Gedicht Zechs „Glockentänzerin“ mit der FügungAtemhauch und Blut und Hauch“ sei nicht ohne Einfluss geblieben aufdas Zustandekommen von Hesses Gedicht „Junge Tänzerin“. Wahr istvielmehr, dass es dort heisst, er habe aus der Fügung „Blut und Hautund Atem“ darauf geschlossen, das Gedicht ZechsGlockentänzerinmit der Fügung „Atemhauch und Blut und Haut“ sei nicht ohne Einflussgeblieben auf das Zustandekommen von Hesses Gedicht „Junge Tänzerin“.

Es ist unwahr, dass es im 5. Absatz der Berichtigung heisst:Es ist unwahr, dass er mit dieser Zitierung Heines nur den Zweckverfolgt, den Unterschied zwischen einem dichterischen Gleichnis undeinem ornamentalen Vergleich sprachkritisch an einem vorausgesetztenBeispiel darzustellen.“ Wahr ist im Gegenteil, dass die Stelle lautet:Es ist unwahr, dass er mit dieser Zitierung Heines nur den Zweckverfolgt, dem Gegner eins auszuwischen. Wahr ist, dass er mit ihr den Zweck verfolgt, den Unterschied zwischen einem dichterischen Gleich-nis und einem ornamentalen Vergleich sprachkritisch en einem voraus-gesetzten Beispiel darzustellen.