125.26 Brief Samek an Frankfurter Städtisches Schauspielhaus

Materialitätstyp:

  • Durchschlag mit handschriftlichen Überarbeitungen

Schreiberhände:

  • Oskar Samek, schwarze Tinte

Sender

Oskar Samek
Schottenring
Wien
Datum: 12. April 1930
Betreff: Fackel – Städtische Bühnen | A.G.
Diktiersigle: Dr.S/Fa

Empfänger

An: die | Direktion der Städtischen Bühnen A.G.
Hochstrasse Nr. 46
Frankfurt a/M.
Seite von 2

Zu Ihrem Schreiben vom 10. ds.Mts. habeich Ihnen folgendes mitzuteilen:

Es ist unrichtig, dass der von mir einge-brachten Klage eine Mahnung nicht vorausgegangen ist. Siewurden am 6. August und am 10. September vom Verlag „DieFackel“ selbst und am 5. Februar 1930 durch meine Kanzlei so-gar rekommandiert gemahnt. Ihren in Abschrift beigelegtenBrief vom 2. Jänner 1930 hat meine Mandantin nicht erhalten undes erscheint merkwürdig, dass Sie auf mein Schreiben vom 5. Feber1930 es nicht der Mühe wert gefunden h a ä b tt en, auf dieses IhrSchreiben vom 2. Jänner 1930 zu verweisen, da in diesem meinem Schrei-ben sowohl die Zahlung des Fakturenbetrages von RMk. 72.– alsauch die Antwort auf die Frage nach dem Zeitpunkt der Auf-führung der „Unüberwindlichen“ gefordert wurden. Das Ganze machtauf mich den Eindruck, als ob Sie es jetzt für das Zweckmässig-ste hielten den Spiess umzudrehen und sich dahin auszureden, dassder Verlag „Die Fackel“ Ihre Briefe unbeantwortet lies, währenddoch in Wirklichkeit von Ihnen niemals eine Antwort auf diverseAnfragen zu bekommen war. Auch haben Sie nicht den gesamtenFakturenbetrag sondern etwas weniger geschickt, respektive istder meiner Mandantin zugekommene Betrag durch die Auslage dertelegrafischen Umschreibungs Empfangs gebühr und durch den schlechten Um-

rechnungskurs bei der Post um zirka Mk. 1.– zu wenig gewesen.Ferner fehlen die in der Klage eingeforderten Zinsen. Auch kannich Ihre Ansicht nicht teilen, dass der vorliegende Prozess, beidem es sich nicht um autorrechtliche Vertragserfüllungen, son-dern um die Bezahlung aus der Lieferung von gelieferter Büchern handelt,dem Schiedsgericht unterliegt. Ich werde daher die eingebrachteKlage nicht zurückziehen, sondern das Klagebegehren um den be-zahlten Betrag einschränken und den Kostenersatz verlangen.

Bei dieser Gelegenheit habe ich auftrags-gemäss neuerlich von Ihnen die Bekanntgabe des Aufführungsterminesder „Unüberwindlichen“ zu erfragen und hoffe nunmehr ehebaldigsteine Antwort zu bekommen.

Ich zeichnehochachtungsvoll

Rekommandiert.

KrausStädtischeBühnen