125.134 Beschluss des Landesgerichts für Z.R.S. Wien (G.Z. 7 Cg 322/32)

Materialitätstyp:

  • Durchschlag
Datum: 29. April 1933
Seite von 2

7 Cg 322/324

Beschluss

Das Landesgericht Wien in ZRS. hatin der Rechtssache der klagenden Partei Verlag „DieFackel“ Herausgeber Karl Kraus, prot. Firma, Wien III –Hintere Zollamtsstrasse 3, vertreten durch Dr. OskarSamek, RA. Wien I., Schottenring 14 wider die beklagtePartei Die Stadt Frankfurt a/Main als Konzessionärin derFrankfurter städt. Bühnen, zu Handen des MagistratesFrankfurt a/Main, vertreten durch Dr. Richard Press-burger, RA. Wien I. Kärntnerring 12 wegen RM 2.000.– s.A.nachstehendenBeschluss gefasst:

Das Eventualbegehren, die beklagtePartei sei schuldig, das Stück „Die Unüberwindlichenin der nach der Rechtskraft des Urteiles nächsten Spiel-zeit in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember,jedoch nicht in der Zeit zwischen 8. und 21. Dezem-ber aufzuführen, wird zugelassen.

Begründung:

Das obbezeichnete Eventualbe-gehren war zuzulassen, da hiedurch eine erheblicheErschwerung oder Verzögerung der Verhandlung nicht her-beigeführt wird.

Landesgericht für ZRS. Wien Abt. 7Wien, am 29. April 1933.Schweitzer

KrausStädt. BühnenFrankfurt 30. MAI 1933