132.14 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. 14 Bl 985/29, Josef Schaupp)

Materialitätstyp:

  • Typoskript
Datum: 24. August 1929
Seite von 2

14 Bl 985/29

B.

Die Zurückziehung der Berufung des Pr.A. Karl Kraus in der Strafsache gegen Dr. Desiderius Papp wegen § 24 (2) 3 Pr.G. wird zur Kenntnis genommen. Der Priv.A. hat gemäss § 390a St.P.O. die Kosten des Berufungsverfahrens zu ersetzen, soweit sie durch seinerfolgloses Einschreiten erwachsen sind.

Eine Absetzung der für 5. September 1929 ½2 Uhr n.m.anberaumten Berufungsverhandlung kann jedoch nicht erfolgen, weilauch der Angeklagte wegen Auftrages zur Veröffentlichung berufenhat.

Landesgericht für Strafsachen Wien I Abt 14am 24.VIII.1929.[Unterschrift]

KrausNeues Wr JournalVI 26. AUG. 1929