132.15 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. 14 Bl 985/29, Josef Schaupp)
Schreiberhände:
- Oskar Samek, Bleistift
Materialitätstyp:
- Typoskript mit handschriftlichen Annotationen
1 U 223/2911
Beschluss.
Die Zurückziehung der Berufung des AngeklagtenDr. Desiderius Papp gegen den Auftrag zur Veröffentlichung wirdzur Kenntnis genommen und hat für den 5.IX.1928 anberaumteBerufungsverhandlung zu entfallen.
Der Angeklagte hat gemäß § 390a StPO. die Ko-sten des Berufungsverfahrens zu ersetzen.
Landesgericht für Strafs. Wien I, Abt. 14am 5.IX.29.[Unterschrift]
bezahlt
Kraus Wr. Journal 13. SEP. 1929