132.15 Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen I Wien (G.Z. 14 Bl 985/29, Josef Schaupp)

Schreiberhände:

  • Oskar Samek, Bleistift

Materialitätstyp:

  • Typoskript mit handschriftlichen Annotationen
Datum: 5. September 1929
Seite von 2

1 U 223/2911

Beschluss.

Die Zurückziehung der Berufung des AngeklagtenDr. Desiderius Papp gegen den Auftrag zur Veröffentlichung wirdzur Kenntnis genommen und hat für den 5.IX.1928 anberaumteBerufungsverhandlung zu entfallen.

Der Angeklagte hat gemäß § 390a StPO. die Ko-sten des Berufungsverfahrens zu ersetzen.

Landesgericht für Strafs. Wien I, Abt. 14am 5.IX.29.[Unterschrift]

bezahlt

Kraus Wr. Journal 13. SEP. 1929