133.6 Brief RA Johann Turnovsky an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

JUDr. JOHANN TURNOVSKY | Advokat
Vodičkova 33
PRAG II
Datum: 29.XII.1932
Diktiersigle: Dr.T/S.

Empfänger

An: P.T. | Herrn Dr. Oskar Samek, Rechtsanwalt
Schottenring 14
Wien – I
Seite von 2

Sehr geehrter Herr Doktor.

In der Angelegenheit des Herrn KarlKraus gegen Erich Schamschula hat die-ser auf mein erstes Schreiben überhaupt nicht reagiert,worauf ich ihm in einem zweiten Briefe mit der Strafanzeigegedroht habe.

Ich erhielt heute die Antwort desSchuldners, in welcher dieser behauptet, verreist gewesen zusein und mitteilt, er könne sich nicht mehr erinnern, worumes sich handelt, zumal er in den letzten Jahren keinerleiMahnung erhalten habe. Die Forderung müsse daher verjährt sein.Er sei gezwungen gewesen, die Agentur zu liquidieren und denManifestationseid im September l.J. abzulegen.

Eine Verjährung kommt natürlichnicht in Frage, zumal Herr Schamschula sich offenbar einernach dem Strafgesetze zu verfolgenden Handlung schuldig ge-macht hat und bis heute den ihm nicht zustehenden Betragzurückhält. Ich bin daher entschlossen, die Strafanzeigezu überreichen, falls Sie und Herr Kraus damit einverstandensind. Allerdings geht aus der mir zur Verfügung gestelltenKorrespondenz der Tatbestand nicht ganz klar hervor.

Ich nehme an, dass eine schriftliche Vereinbarungüber das Arrangement der Vortragsreihe, um deren Reinge-winn es sich handelt, nicht besteht, da Sie mir sonst dieseVereinbarung sicherlich mit den anderen Akten zur Verfügunggestellt hätten.

Aus der Korrespondenz scheint hervorzugehen,dass die Beteiligung des Herrn Schamschula in der Weisevereinbart war, dass ihm von jenem Betrage, der über2500.– Kč eingenommen wurde, die Hälfte, Herrn Kraus dieandere Hälfte gebührt. Die Fa. Zeitungsverlag Hans Feller in Karlsbad war wohl von den Parteien mit dem Arrangementund Inkasso der Karlsbader-Vorträge betraut, hat mit Scham-schula ordnungsgemäss verrechnet und der im Briefe vom15.XI.1928 vom Schuldner als Herrn Kraus gebührend anerkannte Betragwird eben von jenem widerrechtlich zurückgehalten.Die weiteren Beträge, deren Ersatz noch gefordert wird, undzwar Kč 64.42 und 160.– Kč sind auch nicht ganz klar.

Wenn es Ihnen, sehr geehrter Herr Doktor, alsomöglich ist, durch Rückfrage bei Herrn Kraus oder beim Ver-lage der FACKEL eine Ergänzung des Tatbestandes zu erwirken,dann bitte ich, diese an mich weiterzuleiten, damit die Straf-anzeige den Tatbestand möglichst vollkommen wiedergeben kann.

Ich sehe Ihren Mitteilungen gerne entgegen undzeichne

mit dem Ausdrucke vorzüglichster Hochachtungergebener:Dr. Turnovsky

KrausSchamschula30. DEZ. 1932