133.8 Brief RA Johann Turnovsky an Samek

Materialitätstyp:

  • Typoskript

Sender

JUDr. JOHANN TURNOVSKY | Advokat
Vodičkova 33
PRAG II.
Datum: 24.I.1933
Diktiersigle: Dr.T/S

Empfänger

An: P.T. | Herrn Dr. Oskar Samek, Rechtsanwalt
Schottenring 14
Wien – I
Seite von 4

Sehr geehrter Herr Doktor.

Ich bestätige den Empfang Ihres gesch.Schreibens vom 10. l.M., sowie der beigeschlossenen Belege, nachderen Durchsicht ich folgendes festgestellt habe.

Im Briefe vom 30.IV.1928 bestätigtSchamschula die Vereinbarung, nach welcher ihm für die Veran-staltung der Vortragsabende 10% der Bruttoeinnahmen gebühren.Diese Vereinbarung scheint nur für die Prager Abende gegoltenzu haben, deren Abrechnung offenbar keine Differenzen ergeben hat.

Der nicht abgeführte Betrag dürfte aus der Verrechnung nurder Karlsbader Vorlesung herrühren. Im Briefe vom 15.XI.1928,der die letzte Verrechnung über die Karlsbader Vorlesung ent-hält, ist der Reinertrag mit 5378.60 Kčangegeben. Davon zieht Schamschula folgendeBeträge ab: in Baar ausgezahlt 2000.–Fahrtspesen, Hotels und Flugzeugkartenach Wien 1000.–und gelangt zu einem, für Herrn Kraus resultierenden Betragvon 939.30 Kč, wobei er anführt „laut Vereinbarung Teilungauf 50% was über 2500.– Kč eingeht.“ Er verrechnet also fol-gendermassen: Reinertrag. 5378.60 Kčabzüglich 1000.– Kčfür Fahrtspesen etc., verbleibt 4378.60 Kč.

Uibertrag: 4378.60 KčNach Abzug der 2500.– Kčan welchen Schamschula kein Anteil gebührt,resultiert 1878.60 Kč,die zwischen Schamschula und Herrn Kraus zu 50%zu teilen sind, sodass Schamschula 939.30 Kčzu bezahlen hätte.

Gegen die 50%ige Beteiligung an dem Kč 2500.– übersteigendenErtrage wurden seitens der Verwaltung der Vorlesungen KarlKraus keine Einwendungen erhoben, sodass ich annehme, dass fürKarlsbad nicht – wie für Prag – die in Schamschulas Briefe vom30.IV.1928 bestätigten Bedingungen, sondern später ge-troffene Vereinbarungen gelten.

Ich bitte, mir die Richtigkeit dieser Annahmenach Anfrage bei der Verwaltung der Vorlesungen Karl Kraus zu bestätigen.

Ich habe die Uiberreichung der Strafanzeigebisher unterlassen, weil ich den Tatbestand genauestens er-mitteln wollte, zumal mir bekannt ist, dass die hiesigeStaatsanwaltschaft die Strafverfolgung nur in solchen Fällenveranlasst, in welchen die strafbare Handlung bereits in derAnzeige einwandfrei dargestellt ist.

Ich will es unter allen Umständen vermeiden, imNamen des Herrn Karl Kraus eine Anzeige zu überreichen, dienicht zur Strafverfolgung des Beschuldigten führen würde, damitSchamschula sich später nicht rühmen könne, Herr Kraus habegegen ihn nichts ausrichten können.

Deswegen bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Doktor,mir noch die erbetene Auskunft über die Vereinbarung hinsicht-

lich der Beteiligung Schamschulas am Ertrage der KarlsbaderVorlesung zu erteilen, worauf ich unverzüglich die Strafan-zeige überreichen werde.

Ich zeichne mit dem Ausdrucke vorzüglicherHochachtung Ihr ergebener:Dr. Turnovsky

KrausSchamschula25. JAN. 1933